Spielsüchtige trotz EuGH-Urteil schützen

In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den deutschen Glücksspielstaatsvertrag gekippt und das staatliche Lotteriemonopol für unzulässig erklärt. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hat eine Kleine Schriftliche Anfrage an den Senat eingereicht, in der sie die Folgen und möglichen Konsequenzen aus dem Urteil für Hamburg abfragt.

Linda Heitmann, Fachsprecherin für Suchtfragen in der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärte hierzu: „Wir müssen nun sorgfältig prüfen, welche Auswirkungen dieses Urteil für Hamburg hat. Deshalb haben wir eine Kleine Schriftliche Anfrage an den Senat gestellt. Ich bedaure, dass der Europäische Gerichtshof keine Übergangsregelung zugelassen hat. Unser primäres Ziel muss es sein, dass in Zukunft ein wirksamer Schutz vor Glücksspielsucht gewährleistet ist. Der Wegfall des Monopols darf jetzt keinesfalls zu einem unkontrollierten Wildwuchs beim Glücksspiel führen. Genau diese Gefahr sehe ich aber. Es müssen jetzt rasch politische Antworten gefunden werden.“

Das heutige Urteil fällt zeitgleich zum Start der Neuverhandlungen für den Glücksspielstaatsvertrag zwischen den Bundesländern. Der bisherige Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2011. Hierzu erklärte Linda Heitmann weiter: „Das Urteil bietet auch die Chance, den zukünftigen Staatsvertrag in eine rechtlich sichere Form zu gießen und den wirksamen Schutz der Menschen vor Glücksspielsucht künftig zu gewährleisten.“

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