Showdown am Sievekingplatz

Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht findet morgen die mündliche Verhandlung in der Berufung der E.on Hanse Vertrieb GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg in der Sammelklage von 53 Gaskunden statt. Das Landgericht hatte den Kunden Recht gegeben und die Preisänderungsklausel in den Verträgen der E.on Hanse für unwirksam erklärt. Aus der Unwirksamkeit folgt, dass die Kunden nicht zur Zahlung der Preiserhöhungen verpflichtet waren und sind.

Zu entscheiden ist über die erste Sammelklage gegen einen Energieversorger in Deutschland, der später eine Serie weiterer Sammelklagen gegen andere Energieunternehmen folgte. Die Sammelklage wird von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt.

In einem Hinweisbeschluss vom 12. Oktober hat das Oberlandesgericht bereits dargelegt, dass es wie das Landgericht die Preisänderungsklausel und als Folge auch die Preisänderungen für unwirksam hält. In der anstehenden mündlichen Verhandlung haben die Parteien nun Gelegenheit, ihre Rechtsauffassungen noch einmal vorzutragen.

„Wir rechnen mit einem Urteil Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres – zugunsten der Gaskunden“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich und stößt auf großes Interesse bei Gaskunden. Die Verbraucherzentrale erwartet einen vollen Plenarsaal.

Uhrzeit: 10 Uhr, Saal 201, Hanseatisches Oberlandesgericht, Sievekingplatz.

Der Wortlaut des Hinweisbeschlusses ist hier zu finden unter www.vzhh.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.