Professor: Kita-Initiative entspricht der Verfassung

Der Landeselternausschuss (LEA) hat prüfen lassen, ob die angeschobene Volksinitiative zur Kostenfreiheit der Kitas verfassungskonform ist. Der Hamburger Staatsrechtler Matthias Klatt kommt zu dem Schluss: Sie ist.

So berichtet der LEA:

Immer wieder taucht die Frage auf, ob man mit einer Volksinitiative überhaupt gegen die Kita-Beiträge vorgehen kann. In §50 der Verfassung der Stadt Hamburg stehe doch, dass Abgaben oder Haushaltsangelegenheiten nicht Gegenstand einer Volks-Initiative sein dürfen. Der Staatsrechtler Matthias Klatt, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg, hat den Landeselternausschuss in diesen Fragen beraten. Er ist überzeugt: Die Volksinitiative entspricht allen Anforderungen der Hamburger Verfassung.

Insbesondere, so Klatt, handele es sich bei den Kita-Gebühren nicht um öffentliche Abgaben. „Das ist eine Hamburger Besonderheit, die mit dem Gutscheinmodell zusammenhängt“, sagt Klatt. „In Hamburg sind die Kitas keine öffentlichen Einrichtungen, sondern in privater Trägerschaft. Daher sind auch die Entgelte, die von den Eltern gezahlt werden, keine Gebühren im rechtlichen Sinne, sondern Zahlungen unter Privaten.“

Auch an den möglichen Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt scheitert die Initiative nach Auffassung von Prof. Klatt nicht. Denn die Hamburger Verfassung ist – übrigens von den regierenden Fraktionen CDU und GAL selbst – zum Januar 2009 geändert worden. „Dabei ist der alte Begriff der Haushaltsangelegenheiten durch denjenigen der Haushaltspläne ersetzt worden“, erklärt Klatt. „Damit hat die Bürgerschaft klargestellt, dass finanzwirksame Volksinitiativen in Hamburg zulässig sind.“ Man habe den Bürgerinnen und Bürgern den gesteigerten Einfluss und die damit verbundene Verantwortung ausdrücklich zugetraut. Von beidem machten die Initiatoren der Volksinitiative nun Gebrauch.

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