Patientenverfügung: Vorsorge selbstbestimmt

Ab 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt: Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen. So hat es der Gesetzgeber bestimmt. Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies somit verbindlich festhalten. Was bei der Vorsorge für den „Fall der Fälle“ zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale.

Auf 130 Seiten werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erläutert und es werden praktische Tipps für die konkrete Umsetzung gegeben. Der Leser erfährt, was beim Verfassen von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht zu beachten ist, wie die Gestaltungsmöglichkeiten aussehen und welche Konsequenzen mit diesen Willenserklärungen verbunden sind. Realistische Fallbeispiele, Checklisten und Mustertexte runden das nützliche Buch ab.

Den Ratgeber „Patientenverfügung“ gibt es für 7,90 Euro im Info­zentrum der Verbraucher­zentrale (Mo – Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 10,40 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Ver­braucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-0, per Fax 040-24832-290, Mail bestellung@vzhh.de oder Internet www.vzhh.de .

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