Neuallermöher doch keine Verbrecher

Sie gehen arglos spazieren, werden auf der Straße angehalten, müssen sich ausweisen und werden anschließend womöglich durchsucht: In sogenannten Gefahrengebieten kann Ihnen das passieren, denn dort steht jede/r unter Generalverdacht. Jetzt hatte die Kampagne der LINKEN für die Grundrechte einen Erfolg: Verdachtsunabhängige Kontrollen im „Gefahrengebiet“ Bergedorf/Neuallermöhe wurden aufgehoben.

Mit fünf Kleinen Anfragen und einer Großen Anfrage zum Thema „Grundrechtswirklichkeit in Hamburg – Generalverdacht in den Gefahrengebieten“ hat die LINKE Licht in das Dunkel der verdachtsunabhängigen Kontrollen in Hamburg gebracht und den Senat aufgefordert, die verdachtsunabhängigen Kontrollen aus dem Polizeigesetz zu streichen.

Auf der Kampagnenseite www.grundrechte-kampagne.de sind die drastischen Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in insgesamt 38 Hamburger Gefahrengebieten geographisch und statistisch ausgewiesen. Zusätzlich ist dort ein Gutachten von Rechtsanwalt Dirk Audörsch zur Verfassungswidrigkeit der Gefahrengebiete veröffentlicht worden.

Von den zunächst acht Gefahrengebieten in Bergedorf und Neuallermöhe, Lurup, Osdorf, Schanzenviertel, St. Georg, St. Pauli, St. Pauli (Vergnügungsviertel) und St. Pauli Nord sind jetzt noch drei Gefahrengebiete übrig geblieben.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Wir freuen uns, dass das Gefahrengebiet Bergedorf/Neuallermöhe aufgehoben wurde, weil die willkürlichen und verdachtsunabhängigen Kontrollen der Polizei viele Jugendliche und MigrantInnen diskriminiert haben. DIE LINKE in Bergedorf und in der Bürgerschaft hat mit ihrer Aufklärungsarbeit dazu beigetragen hat, dass der polizeiliche Ausnahmezustand jetzt aufgehoben wurde.“

Stephan Jersch, Fraktionsvorsitzender aus Bergedorf: „Drei Jahre hat uns das Gefahrengebiet begleitet, aufgefallen ist es erst nach massiven Beschwerden von Jugendlichen, die ständig ohne Anlass kontrolliert wurden. DIE LINKE hat von Anfang an die Notwendigkeit einer solch restriktiven und rechtlich zweifelhaften Maßnahme bestritten. Diese rechtliche Sonderzone hat ganze Bevölkerungsgruppen stigmatisiert und dem Ansehen Neuallermöhes schweren Schaden zugefügt.“

In Bergedorf/Neuallermöhe/Nettelnburg hat die Polizei aufgrund ihrer Lageerkenntnis „Gewaltkriminalität“ vom 5.12.2006 bis zum 27.9.2009 verdachtsunabhängig insgesamt 7.889 Personen angehalten, 972 Personen durchsucht, 2.188 Personen Platzverweise erteilt, 114 Personen in Gewahrsam genommen. Gegen 5.312 Personen wurden Strafverfahren eingeleitet.

Im Jahr 2008 haben die polizeilichen Kontrollen in Bergedorf jedoch nur zu insgesamt zwei Freiheitsstrafen (davon eine zur Bewährung), drei Jugendstrafen, sieben Geldstrafen und drei Erziehungsmaßregeln vor Gericht geführt. Freigesprochen, eingestellt oder erledigt haben sich sieben Verfahren vor Gericht (s. Bürgerschaftsdrucksache 19/3198 sowie 19/4214).

Durch den Vergleich der Zahlen wird nach Ansicht der LINKE deutlich, dass die Polizei zur Rechtfertigung ihres Gefahrengebiets in den benachteiligten Stadtteilen Bergedorf/Neuallermöhe eine Kriminalisierungs- und Repressionsstrategie verfolgt hat.

Hintergrund

Seit Juni 2005 hat die Polizei das Recht, aufgrund ihrer Lageerkenntnisse sogenannte Gefahrengebiete zu definieren, in denen sie „Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen“ darf (§ 4 Abs. 2 PolDVG).

Seitdem hat die Innenbehörde dafür gesorgt, dass ganze Stadtteile dem polizeilichen Generalverdacht unterliegen, um Identitätsfeststelllungen, Befragungen, Durchsuchungen, Platzverweise und Aufenthaltsverbote zu begründen.

Gefahrengebiete konstruieren einen Generalverdacht gegenüber Menschen, die sich in bestimmten Stadtteilen aufhalten, die dort leben, wohnen oder arbeiten. Sie sind die Voraussetzung für verdachtsunabhängige Personenkontrollen, die einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen.

Die Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE hat fünf kleine und ein große Anfrage zur Thematik der Gefahrengebiete gestellt: Gefahrengebiete in Hamburg 19/2110, Gefahrengebiete II 19/2659, Gefahrengebiete III 19/2812, Gefahrengebiete IV 19/2835, Grundrechtswirklichkeit in Hamburg 19/3198, Gefahrengebiete V 19/4214.

DIE LINKE fordert jetzt die Aufhebung aller Gefahrengebiete und eine verfassungskonforme Novellierung der Polizeigesetze:

* Gefahrengebiete ermöglichen der Polizei verdachtsunabhängig die Identität von Personen festzustellen, sie anzuhalten, zu befragen und zu durchsuchen.

* Die Polizei hat die Definitionsmacht darüber, ob ein Gebiet als Gefahrengebiet ausgewiesen wird, und entscheidet damit selbständig über die Ausweitung ihrer Eingriffsbefugnisse.

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