LEA fordert Kitaanspruch für Migrantenkinder

Vier Fünftel der über dreijährigen Kinder besuchen in Hamburg eine Kita. Bei den Kleineren mit Migrationshintergrund sind es aber nur 14,5 % – und dabei wäre es für sie besonders wichtig, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern. Damit mangelnde Deutschkenntnisse nicht in die Schule mitgeschleppt werden, fordert der Landeselternausschuss (LEA) einen Kita-Rechtsanspruch für kleine Migrantenkinder.

Laut einer Untersuchung des statistischen Bundesamtes gingen im März 2009 insgesamt gut 82% aller Hamburger Kinder zwischen drei und unter sechs Jahren in eine Kita oder zu einer Tagesmutter. Dies sind die Kinder, die in Hamburg einen generellen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung in einer Kita haben. Das waren 78,7% der Kinder, deren Mutter und/oder Vater aus dem Ausland stammt, und 84 % der Kinder ohne Migrationshintergrund.

Betrachtet man aber die Gruppe der unter Dreijährigen, die keinen generellen Rechtsanspruch haben, sieht das Verhältnis deutlich schlechter aus: Nur jedes siebte unter dreijährige Kind (14.5%) mit ausländischen Wurzeln ging in eine Krippe oder zu einer Tagesmutter. Bei Kindern ohne Migrationshintergrund war es dagegen jedes Dritte (34%) – also mehr als doppelt so viele!

Das heißt, gerade die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung und Sprachförderung profitieren würden, gehen viel seltener in eine Kita oder zu einer Tagesmutter. Den Grund dafür sieht der LEA vor allem in den Bewilligungsrichtlinien des Hamburger Kita-Gutschein-Systems. Kinder unter drei Jahren bekommen nur einen Kita-Platz, wenn beide Eltern berufstätig oder in der Ausbildung sind. Ein Anspruch auf einen Kita-Gutschein besteht auch, wenn die Eltern an einem Sprach- oder Integrationskurs oder einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen – allerdings auch nur für deren Dauer.

Auch Kinder mit dringendem pädagogischen oder sozialen Bedarf können zusätzliche Betreuung in einer Kita erhalten, dazu muss aber ein Gutachten erstellt werden – überspitzt gesagt: man wird aktenkundig.

Vor dem Hintergrund der deutlich schlechteren Betreuungsquoten von Migrantenkindern im Krippenbereich besonders tragisch: Die ursprünglich für August 2010 geplante vorgezogene Einführung eines allgemeinen Rechtsanspruches bereits ab zwei Jahren wurde bis 2013 zurück gestellt.

In einer Erklärung des LEA heißt es dazu: „Wir fordern daher den generellen Rechtsanspruch für Kinder mit ausländischen Wurzeln, insbesondere wenn die überwiegend zu Hause gesprochene Sprache nicht Deutsch ist. „Frühkindliche Bildung und früher Spracherwerb sind entscheidend für das Gelingen von Integration“ erklärte auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer. Wer früh gefördert wird, ist besser in der Schule und vergrößert damit seine Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft. Besonders entscheidend ist der Spracherwerb von Anfang an. In den Kitas werden dafür die Grundlagen gelegt.“

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