Klooß: Guter Tag für den Datenschutz

Rolf-Dieter Klooß, in der SPD-Bürgerschaftsfraktion verantwortlich für den Bereich Datenschutz, hat das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) begrüßt, wonach die in den Bundesländern zuständigen Kontrollstellen zur Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten im nichtöffentlichen Bereich unzulässig einer staatlichen Kontrolle unterworfen sind.

„Ein guter Tag für den Datenschutz“, sagte Klooß. Der EuGH stärke den Stellenwert des Datenschutzes, „denn auch die Kontrolle der Datenerhebung im nichtöffentlichen Bereich muss unabhängig von staatlichem Einfluss erfolgen. Dieser Bereich bedarf in erhöhtem Maße der Beobachtung durch die unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Im Hinblick auf Hamburg besteht nun die Aufgabe darin, die rechtliche und faktische Situation auf der Grundlage des Urteils zu prüfen.“

Nach dem Urteil des EuGH verstößt die Bundesrepublik Deutschland gegen die EU-Richtlinie 95/46/EG, welche die „völlige Unabhängigkeit“ der für die Kontrolle zuständigen Stellen vorschreibt.

In den deutschen Bundesländern wird die Kontrolle der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen nicht durch die jeweiligen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen, sondern durch Kontrollstellen, die einer Behörde oder einem Ministerium angegliedert sind. In Hamburg ist auch für diesen Bereich der Datenschutzbeauftragte zuständig.

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