Kita-Kosten: Jetzt Widerspruch einlegen!

Die Kita-Expertin der SPD, Carola Veit, ermutigt die Eltern der Hamburger Kita-Kinder, Widersprüche gegen höhere Kita-Kosten einzulegen. Sie haben entgegen anderslautenden Verflautbarungen aufschiebende Wirkung, sagt die Abgeordnete. Die LINKE wirft dem Senat vor, die guten Argumente der Eltern gegen die Erhöhung zu ignorieren.

Immer wieder heißt es, Widersprüche gegen die neuen Kita-Bescheide hätten wohl wenig Aussicht auf Erfolg – und würden auch keine aufschiebende Wirkung entfalten, so dass sofort die neuen Gebühren zu zahlen wären.

Natürlich ohne Gewähr unsererseits hier noch einmal die Richtigstellung von Carola Veit: „Die Widersprüche gegen die neuen Bescheide haben sehr wohl aufschiebende Wirkung. Das gilt für alle jetzt ergangenen Bescheide, mit denen die alten, noch gültigen Kita-Gutscheine aufgehoben werden.

Das heißt, bis zur Entscheidung über den Widerspruch sind die alten Gebühren zu bezahlen!

Verwirrung ist entstanden, weil eigentlich Widersprüche gegen Verwaltungsakte, die die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten betreffen, keine aufschiebende Wirkung haben (§ 80 II VwGO).

Bei den neuen Kita-Bescheiden, mit denen die alten Kita-Gutscheine aufgehoben werden, handelt es sich aber nicht um solche Verwaltungsakte, die die Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten betreffen.

Juristischer Hintergrund ist die Konstruktion der Kinderbetreuung in Hamburg: Die Eltern schließen mit der Kita einen (privatrechtlichen) Betreuungsvertrag, verpflichten sich also der Kita gegenüber. Sofern sie einen Anspruch aus dem KibeG auf Kinderbetreuung haben, steht ihnen dann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber der FHH zu. Es geht also bei der sogenannten Erhöhung der Elternbeiträge nicht um erhöhte Abgaben und Gebühren an die Stadt, sondern um verringerte Erstattungsbeträge. Und dagegen ist ein Widerspruch mit aufschiebender Wirkung sehr wohl möglich!

Deshalb heißt es auch in § 7 III KibeG: ‚Der Anspruch auf Kostenerstattung wird abzüglich eines Familieneigenanteils (§ 9) durch Zahlung an den Träger der Einrichtung erfüllt.‘

Bei den Elternbeiträgen handelt es sich eben nicht um Gebühren oder Abgaben – das betont ja auch Senator Wersich gegenüber den Eltern so gern.“

Wird ein Widerspruch zurückgewiesen, entstehen dadurch zwar Kosten für die Eltern. Aber erstens sind diese nicht sehr hoch, zweitens kann der Widerspruch im Laufe des Verfahres auch zurückgenommen werden.

LINKE:
Kita-Gebührenerhöhungen: Senat ignoriert Argumente der Eltern

Am 25. Mai fand eine Anhörung zu den vom Senat verfügten Gebührenerhöhungen und der Verschiebung bzw. Begrenzungen der Rechtsansprüche für zweijährige und über zwölfjährige Kinder statt. Fast hundert Eltern und Beschäftigte haben diese Anhörung genutzt, um ihre Situation gegenüber Senat und Parlament darzustellen.

Dazu erklärt Mehmet Yildiz, Kita-Experte der LINKEN: „Die Eltern haben aus Sicht der Fraktion DIE LINKE überzeugend auf die verheerenden Auswirkungen der Gebührenerhöhungen und die daraus resultierenden Belastungen für die Familien in dieser Stadt hingewiesen. Sie haben die Gelegenheit genutzt, weitere Unterschriften für die von ihnen initiierte Volkspetition zu sammeln.“

In der Anhörung wurde auf die Überlegungen vieler Eltern hingewiesen, ihre Kinder in andere Kindergärten zu schicken, in niedrigere Betreuungsklassen zu wechseln oder gar ihre Kinder ganz abzumelden. Es gab die Anregung, über eine andere Finanzierung in Form einer Vermögenssteuer nachzudenken. Die Reaktion der CDU- und GAL-Vertreter im Ausschuss wird die Politikverdrossenheit noch weiter steigern. Anstatt über die vorgetragenen Argumente nachzudenken, wurden diese am Ende der Sitzung einfach niedergestimmt.

In der anschließenden Auswertung im Ausschuss betrieb der Senator ausschließlich ein fragwürdiges Benchmarking. Er verglich das ländlich geprägte Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern mit Hamburg, anstatt auf Berlin zu schauen, wo in den nächsten Jahren auch in die Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung investiert wird und ähnliche Rechtsansprüche garantiert werden wie Hamburg.

„Wer die Berufstätigkeit von Frauen möchte, muss die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen und nicht über Kosten lamentieren“, erklärt Mehmet Yildiz. Auch verstand der Senator nicht, dass es den Betroffenen in ihren Aussagen nicht um das Feilschen um einzelne Millionen ging, sondern um die Frage, in welche Richtung die Politik denkt.

Familien sollten gestärkt werden, statt sie weiter zu belasten. Anstatt doppelt über Steuern und Gebühren abzukassieren, sollten die Lasten einheitlich über Steuern solidarisch auf alle verteilt werden. Es darf nicht nur in Quantität, sondern auch in Qualität investiert werden. Denn Eltern wollen, dass ihre Kinder in der Kita gut untergebracht sind. Aufbewahrung alleine genügt nicht.

Auch der Hinweis des Senators auf die zusätzliche Finanzierung steigender Gehälter der Beschäftigten entlarvt sich als Ablenkungsmanöver. In allen anderen Bundesländern wurden diese schon im letzten Jahr finanziert. Der Senat hat sich entschieden, diese rund 10 Millionen € ebenfalls in den Haushalt einzustellen, anstatt die Kostenentwicklung bei 1% zu deckeln, wie es im letzten Jahr geplant war.

Die Fraktion DIE LINKE wird weiterhin gegen Kitakürzungen und Gebührenerhöhungen vorgehen und hat aus diesem Grund einen Antrag (Drucksache 19/6244) in die Bürgerschaft eingebracht, der für mehr Gebührengerechtigkeit und ein gemeinsames längeres Lernen in der Kita eintritt.

Langfristig fordert DIE LINKE steuerfinanzierte Ganztagesplätze für alle Kinder und eine gebührenfreie Bildung für alle.

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