Jetzt dürfen Ältere doch helfen

Jetzt ist die Altersgrenze für die Öffentliche Rechtsauskunft doch abgeschafft: Es soll keine Altersbegrenzung geben. Auch pensionierte Juristen sind weiterhin gefragt. Die SPD hatte gegen anderslautende schwarzgrüne Pläne protestiert.

Zur Initiative der Regierungsfraktionen gegen eine pauschale Altersbegrenzung der Öffentlichen Rechtsauskunft sagte Dirk Kienscherf, Fachsprecher Soziales der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Wir sind froh, dass die Regierungsfraktionen eine Kehrtwende hingelegt haben. Der bisherige Gesetzesentwurf hätte Menschen allein aufgrund ihres Alters diskriminiert.“

Im Rechts- und Gleichstellungsausschuss vom 2. September 2010 hatten CDU und GAL dem Antrag der SPD auf Streichung der diskriminierenden Passage noch widersprochen und Justizsenator Till Steffen war der Meinung, es läge keine Diskriminierung vor.

„Die ganze Geschichte ist eine Schlappe für die Regierungskoalition, den Justizsenator und seine Arbeitsstelle Vielfalt“, so Kienscherf weiter. Die Koalition hätte viel zu spät und erst auf Drängen der SPD gehandelt. Abgesehen davon hätte der Gesetzesentwurf des Senats vor keinem Gericht Bestand gehabt. Pauschale Altersgrenzen, die nicht die individuelle Situation eines Menschen und seine Kompetenzen berücksichtigen, werden von den Gerichten gerade reihenweise für „nichtig“ erklärt. Die Gerichte fordern, dass in der Praxis die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen und nicht auf die Annahme zurückgegriffen werden kann, dass die Leistungsfähigkeit älterer Menschen generell und pauschal abnimmt.

Dem bisherigen Gesetzentwurf entsprechend hätten Beraterinnen und Berater der öffentlichen Rechtsauskunft maximal fünf Jahre nach Erreichen der gesetzlichen Ruhestandsgrenze bestellt werden dürfen. Der Senat hätte damit festgelegt, dass Menschen ab einer pauschal bestimmten Altersgrenze nicht mehr auf dem aktuellen Stand von Rechtsentwicklung und Rechtsprechung sein können.

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