Gleichberechtigung: SPD will Gesetze ändern

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat eine Initiative für mehr Geschlechtergerechtigkeit in Hamburg gestartet. In einem Bürgerschaftsantrag fordert die SPD unter anderem, das Gleichstellungsgesetz zu verändern, damit Gremien künftig geschlechtsparitätisch besetzt werden. Mit einer Bundesratsinitiative will die SPD außerdem das Aktiengesetz ändern, damit bis 2015 die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften mindestens zu 40 Prozent mit Frauen beziehungsweise zu 40 Prozent mit Männern besetzt sein müssen, sagten die SPD-Fachsprecherinnen für Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik, Gabi Dobusch und Elke Badde.

Die Hamburgische Verfassung verpflichte den Staat zwar, dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind. In Hamburg sei die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen aber längst nicht Realität. „Hier herrscht Handlungsbedarf“, sagten Dobusch und Badde. So liege der Anteil von Frauen an den Aufsichtsratsplätzen oder Beiräten von stadteigenen oder sich anteilig im städtischen Besitz befindenden Firmen und Gesellschaften nach jüngsten Zahlen bei nur 19 Prozent (vgl. Drs. 19/2144).

In vielen Bereichen habe der Senat keine einzige Frau für Positionen benannt, obwohl das möglich gewesen sei. Badde nannte – mit Stichtag 31. Dezember 2007 – etwa den Richterwahlausschuss, den Landesjugendhilfeausschuss, die Aufsichtsräte der Hamburger Hochbahn, des Flughafens, der Hamburger Hafen und Logistik AG, der Hamburg Messe, der Bäderland GmbH oder der HSH Nordbank.

„Frauen und Mädchen haben im Durchschnitt bessere Schul- und Hochschulabschlüsse. An ihrer gesellschaftlichen Unter-Repräsentation ändert sich aber nur extrem langsam etwas“, begründete Dobusch die SPD-Initiative. Während in Norwegen eine gesetzlich festgeschriebene Frauenquote für alle börsennotierten Unternehmen gelte, gebe es in Hamburg vergleichbares nicht einmal für Gremien öffentlich-rechtlicher Unternehmen. Das Land Berlin habe in seinem Landesgleichstellungsgesetz die geschlechter-paritätische Besetzung von Aufsichtsräten und Gremien geregelt, während im Hamburger Gleichstellungsgesetz ein entsprechender Passus fehle.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Senat auf, gemeinsam mit Handelskammer und Industrieverband eine Weiterbildungsoffensive zu starten, um über die Aufgaben und Verantwortungsbereiche von Aufsichtsräten zu informieren. Weiter will die SPD über eine Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes dafür sorgen, dass Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Das soll für Gremien innerhalb wie außerhalb der Verwaltung gelten, soweit der Senat Mitglieder entsendet.

Eine Bundesratsinitiative soll zu einer Veränderung des Aktiengesetzes führen, damit bis 2015 die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften mindestens zu 40 Prozent mit Frauen beziehungsweise zu 40 Prozent mit Männern besetzt sein müssen.

Im Börsengesetz sollen Sanktionen vorgesehen werden, wenn die Quotierung nicht erfüllt wird. Darüber hinaus soll im Rahmen dieser Initiative darauf gedrängt werden, dass eine Person maximal fünf Aufsichtsratsmandate übernehmen darf. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bürgerschaftsfraktion schließlich die Einrichtung einer Datenbank, in die sich Bewerberinnen für Mandate in öffentlich-rechtlichen Gremien und für die Aufsichts- und Leitungsgremien eintragen können.

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