Gaspreis-Streit: E.on muss 75.000 Euro zahlen

Sieg der Verbraucher im Gaspreis-Streit: Das Landgericht Hamburg hat die E.on Hanse Vertrieb GmbH zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt.

Die Verbraucherorganisation hatte die abgetretenen Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend gemacht, die ihre aus Sicht der Verbraucherzentrale überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Das Urteil, das auf die am 29. Dezember 2009 eingereichte Klage der Verbraucherzentrale zurückgeht, erging am 17. Oktober 2011 (Az.: 321 O 493/09).

„Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Wir erwarten, dass E.on jetzt nicht in eine aussichtslose Berufung geht, sondern schnell dem Urteil Folge leistet. Wir werden das Geld dann nach Abzug unserer Kosten an die Gaskunden weiter leiten“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozessbevollmächtigten der E.on Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt. Gegen die Zahlungsverweigerer hat E.on Tausende von Zahlungsprozessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen. In dem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichts geht es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hat die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt.

Über die 2005 von der Verbraucherzentrale Hamburg eingereichte Musterklage – die erste Energie-Sammelklage in Deutschland – ist vom Hanseatischen Oberlandesgericht immer noch nicht entschieden worden. Das Gericht hat jetzt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Gutachter bestellt. Mit einem Urteil ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.

Hinweise: Informationen zum Gaspreisprotest und zu den Gerichtsverfahren unter www.vzhh.de. Telefonische Energierechtsberatung: Mo. bis Do., 10-18 Uhr, Tel. 0900 1 77 54 41 (1,50 € aus dem dt. Festnetz, mobil mehr). Persönliche Beratung nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 24 832-107.

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