G20: Für die Hotels ein gutes Geschäft – aber nur mit fairen Arbeitsbedingungen!

Zum G-20-Gipfel werden Hamburgs Hotels voll belegt sein. Hohe Einnahmen für die Betreiber sind garantiert. Viel Arbeit für Servicepersonal, Reinigungskräfte oder Sicherheitsleute – aber zu welchen Bedingungen? Der DGB mahnt faire Löhne und Arbeitsbedingungen an

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „So manches Hotel baut sein Geschäftsmodell auf miesen Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhnen auf. Das verurteilen wir. Auch vor und während des Gipfels werden wir genau hinschauen, wie die Unternehmen mit ihren Beschäftigten umgehen. “

Rüdiger Winter von Arbeit und Leben Hamburg: „Aus der Beratungspraxis unserer Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit bekommen wir Einblick in die Situation der Beschäftigten. Immer wieder kommen Menschen zu uns, die von schlechten Arbeitsbedingungen und Mini-Bezahlung berichten. Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt. Die Dunkelziffer schätze ich als erschreckend hoch ein.“

Beispiele:
– Frau M. wurde pro Zimmer und nicht pro Stunde bezahlt. Von neun Stunden Arbeit bekam sie dadurch nur drei bezahlt. Für solche Praktiken wurde ihr Arbeitgeber schon mehrmals verklagt. In den meisten Fällen wurden schnell Gerichtsvergleiche abgeschlossen und es ging genauso weiter.
– Eine Beschäftigte reinigt Zimmer in einem 4-Sterne-Hotel. Die Arbeitsstunden werden zwar aufgezeichnet, jedoch das Ende der Arbeitszeit jeweils anhand der gereinigten Zimmer errechnet. So verdient sie deutlich weniger, als ihr zusteht. Nach der Probezeit wird ihr gekündigt.

Die Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit berät und unterstützt Erwerbstätige aus allen EU-Staaten, besonders aber Menschen aus Osteuropa, die aufgrund der erweiterten Arbeitnehmerfreizügigkeitsregelungen verstärkt nach Hamburg kommen.

DGB, IG BAU, NGG fordern, dass Beschäftigten auch durch hohe Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel keine Nachteile entstehen dürften. „Wer als Beschäftigter in einem Hotel zum Beispiel keine Sicherheitsfreigabe bekommt, darf nicht in den Zwangsurlaub geschickt werden“, so Arno Fischer von der NGG. Ihren Mitgliedern bieten die Gewerkschaften in solchen Fällen Rechtsberatung an.

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