E.on Hanse: Niederlagen im Wochentakt

Am 29. September 2009 findet die voraussichtlich letzte mündliche Verhandlung in dem Prozess von 52 Kunden gegen den Gasversorger E.on Hanse statt. Das Verfahren läuft seit April 2005 und war die bundesweit erste Sammelklage in Sachen Gaspreise. Bereits gestern erlitt E.on beim Landgericht Hamburg eine Niederlage in Sachen Gaspreise. Angesichts des zu erwartenden Andrangs bei der Verhandlung der Sammelklage wurde die Verhandlung in den größten Sitzungssaal des Landgerichts gelegt (Raum A 156, Landgericht, Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1; Dienstag, 29. September 2009, 10 Uhr).

„Wir erwarten einen Sieg der Kläger. Das Gericht hat bereits angekündigt, dass es die Preisklausel im Vertrag für unwirksam hält und die Kunden daher die von ihnen beanstandeten Beträge nicht zahlen müssen“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg, die das Sammelklageverfahren koordiniert. Die Verhandlung ist öffentlich.

Bereits gestern, am 23. September 2009, erlitt E.on Hanse eine Niederlage beim Landgericht Hamburg. Auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen den Versorger. Darin wird E.on Hanse verboten, gegenüber Kunden zu behaupten, dass die ab 1. Oktober 2009 verlangten Preise als vereinbart gelten, wenn die Kunden nicht bis zum 31. August 2009 kündigen. Sollte E.on Hanse gegen dieses Verbot verstoßen, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.

Hintergrund: Der Versorger senkt zum 1. Oktober 2009 den Gaspreis. Der im August allen Kunden übersandten Mitteilung war ein Preisinformationsblatt beigefügt, in dem es nach Hinweis auf das bei Preisänderungen bestehende Sonderkündigungsrecht des Kunden heißt: „Wenn Sie nicht kündigen, gelten die neuen Preise als vereinbart“. Die Verbraucherzentrale sah darin eine Falle für alle Widerspruchskunden und mahnte E.on Hanse ab. Da das Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab, beantragte die Verbraucherzentrale die jetzt ergangene einstweilige Verfügung. „Den Widerspruchskunden sollte eine ‚Vereinbarung’ auf die neuen Preise, die auch nach den Preissenkungen, weit über den von diesen Kunden akzeptierten liegen, untergeschoben werden. Jetzt hat das Gericht der E.on Hanse einen Strich durch die Rechnung gemacht. Wir erwarten, dass das Unternehmen umgehend jedem Kunden eine Richtigstellung schickt“, so Hörmann.

In Hamburg und Umland haben nach Schätzung der Verbraucherzentrale 30.000 Kunden – viele darunter bereits seit Herbst 2004 – Widerspruch gegen die Preisfestsetzungen durch E.on Hanse erhoben und verweigern die Zahlung eines Teils der Forderungen oder zahlen nur unter Vorbehalt. Der für Oktober 2009 nun mitgeteilte Preis (Klassik Gas als Beispiel) liegt mit netto 4,394 Cent pro Kilowattstunde in der mittleren Verbrauchsgruppe immer noch um 35 Prozent über dem Preis von September 2004 (3,26 Ct/kwh).

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