Elbphilharmonie: SPD fordert „klare Kante“

Im Streit um die Mehrkosten beim Bau der Elbphilharmonie hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion die Plausibilität der Forderungen des Baukonzerns in Frage gestellt und das Eingehen des Senats auf überzogene Forderungen von Hochtief kritisiert.

„Das Baumanagement und die Strategie des Senats im Baukonflikt Elbphilharmonie ist gescheitert“, sagte der SPD-Fachsprecher für Haushaltspolitik Peter Tschentscher heute. Statt Millionen Steuergelder als so genannte Einigungssumme auszugeben, müssten die überhöhten Forderungen des Baukonzerns zurückgewiesen und der Baukonflikt vor ein Schiedsgericht gebracht werden. Die SPD-Fraktion stellte heute eine gutachterliche Stellungnahme von Prof. Franz-Josef Schlapka (IGS Gesellschaft für strategisches Projektmanagement mbH, Berlin) der Öffentlichkeit vor. Diese kritisiert die Vereinbarungen des Senats mit dem Baukonzern im so genannten Nachtrag 4. Die Bürgerschaft hatte danach mit den Stimmen von CDU und GAL für den Bau der Elbphilharmonie zusätzliche 209 Millionen Euro ausgegeben.

Tschentscher betonte, die kritische Bewertung im vorgelegten Gutachten bestätige die SPD in ihrer Haltung. „Wir haben den Senat davor gewarnt, den Nachtrag 4 mit dem Generalunternehmer abzuschließen und damit auf dessen überhöhte Forderungen einzugehen“, sagte Tschentscher. Mit einer 30-Millionen-Einigungssumme habe man den Baukonzern geradezu ermuntert, das Pokerspiel um Mehrkosten in Millionenhöhe fortzusetzen. Er verwies auf einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion vom März 2009 (Drs 19/2480). Die Stadt müsse sich jetzt unverzüglich und mit allen juristischen Möglichkeiten aus der Vereinbarung lösen und die gesamten Mehrkosten in einem Schiedsgutachterverfahren klären lassen. Nur so kann eine weitere Kostensteigerung zu Lasten der Steuerzahler vermieden werden.

Das jetzt vorgelegte Gutachten stellt die Plausibilität der Forderungen in Frage: So sei etwa die Baukostensteigerung von rund 110 Millionen Euro nur erklärbar, wenn Konstruktion und Bau in allen Bereichen geändert würde. Der genannte Betrag für die Bauzeitverlängerung (4,04 Millionen Euro pro Monat) sei höher als der gesamte bisherige Umsatz von 3,83 Millionen Euro pro Monat. „Vor diesem Hintergrund gibt es größte Zweifel an der Berechtigung von Anspruchsgrundlage und –höhe“, sagte Tschentscher.

Zentraler Punkt des Gutachtens: Das Volumen des Nachtrags 4 ist fragwürdig – insbesondere in den gut fassbaren Kosten für die Bauzeitverlängerung. „Das bedeutet: Die Stadt hat sich durch überhöhte Forderungen in Höhe von 270 Millionen Euro beeindrucken lassen – obwohl diese Forderungen nicht erklärbar sind“, sagte Tschentscher. Der Senat habe eine „sachgerechte Anwendung der funktionalen Baubeschreibung und damit eine wesentliche Position gegenüber Hochtief aufgegeben“.

Auszug aus dem Gutachten:

Stichwort Bauzeitverlängerung:

„Adamanta hat mit dem Nachtrag 4 eine Bauzeitverlängerung von 35 Monaten geltend gemacht und dafür 141 Mio. € aufgerufen. Bezieht man diesen Kostenwert auf die 35 Monate, so würde sich ergeben, dass alleine im Bereich der Gemeinkosten ein monatlicher Ansatz von 4,0 Mio. € entstünde.
Dieser Wert würde dem monatlichen Umsatz des ursprünglichen Vertrages entsprechen. Alleine aus dieser Vergleichsbetrachtung wird ersichtlich, in welchem Umfange dieser vorgebliche Anspruch übersetzt ist. Umgangssprachlich würde dies nämlich bedeuten, dass es nicht die Bauarbeiter sind, welche den Beton einbauen, sondern die Ingenieure selbst. Derartiges wird jedoch auch an dieser Baustelle noch nicht beobachtet worden sein.“ (Kurzstellungnahme S. 3)

Auszug aus dem Gutachten:

Stichwort Längervorhaltung der Baustelle

„Im Hinblick auf die Kosten für die Längervorhaltung der Baustelle, also die Baustellengemeinkosten, ist festzuhalten, dass diese mit 23,0 Mio. € für insgesamt 16 Monate, also mit 1,44 Mio. € pro Monat zur Buche schlagen.

Bezogen auf den gesamten Nachtragswert würde dies immerhin einen Anteil von 17 % bedeuten, der nicht plausibel erscheint. Noch viel weniger plausibel erscheint dieser Ansatz, wenn man ihn mit seinem Monatswert in den ursprünglichen Vertrag überträgt. Dann ergeben sich für einen Zeitraum von 36 Monaten aus den hier angesetzten Baustellengemeinkosten immerhin ein Gesamtwert von 52 Mio. €, welche den Gesamtauftragswert von 138 Mio. € auf 86 Mio. € schrumpfen ließe, was wohl nicht als plausibel angesehen werden kann.“ (Kurzstellungnahme S. 5)

Auszug aus dem Gutachten:

Stichwort Gesamtbewertung

Der Abschluss des Nachtrages wird damit begründet, dass Adamanta, dann, wenn ihrem Begehren nach zusätzlicher Vergütung nicht nachgegeben würde, entweder kündigen oder den Nachtrag in Höhe von 270 Mio. € gerichtlich durchsetzen könnte. Diese Begründung würde sich als substanzlos erwiesen haben, wenn man sich der Mühe unterzogen hätte, die Ansätze des abzuschließenden Nachtrages nochmals auf Plausibilität zu prüfen. Einer solchen Prüfung hätten nämlich diese, wie vorstehend dargelegt, nicht standhalten können.
(Kurzstellungnahme S. 7)

Hier das Kurzgutachten zum Download (PDF).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.