Elbphilharmonie: Gedaschko – Falschaussage?

Am Mittwoch musste der ehemalige Bausenator Gedaschko ein zweites Mal als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss Elbphilharmonie erscheinen, weil es begründete Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Aussagen in der ersten Vernehmung gab. „Herr Gedaschko ist in seiner ersten Vernehmung nicht nur arrogant und überheblich aufgetreten, sondern hat dem Ausschuss auch – vermutlich wissentlich – Unrichtiges gesagt“, sagte die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss Martina Koeppen.

Der frühere Senator hatte ausgesagt, keine Angaben zu Beratungen des Aufsichtsrats der Baugesellschaft Elbphilharmonie machen zu können. Da solche Sitzungen der Verschwiegenheit unterlägen, hätte er selbst nichts von ihnen erfahren dürfen. Dagegen hat der Zeuge selbst in seinen Funktionen als Staatsrat und Senator behördenintern aus Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen Bericht erstattet und war dazu sogar rechtlich verpflichtet. Die vermeintliche Verschwiegenheitspflicht gibt es also nicht. „Das hätte Herr Gedaschko eigentlich wissen müssen, als er sich darauf berief.“ Die SPD werde prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, diesen Verdacht eines Aussagedelikts von der Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen.“

Gedaschko war am 19. November erstmals vernommen worden und hatte in seinem Eingangsstatement erklärt, dass die Aufsichtsratssitzungen der Elbphilharmonie Hamburg GmbH & Co KG nach GmbH- und Aktiengesetz dem Verschwiegenheitsgebot unterlagen und er als Senator daher auch keine Kenntnisse aus diesen Sitzungen haben durfte. Auch auf Nachfragen bestand er auf dieser Haltung und verwies darauf, er sei seit Jahren als Jurist unterwegs und ihm seien diese rechtlichen Dinge durchaus geläufig.

Die Gesetzlage ist jedoch eine andere. Zwar sieht das GmbH- wie das Aktiengesetz grundsätzlich die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit vor, allerdings ist ebenso eine Ausnahme für Gesellschaften, an denen Gebietskörperschaften – wie das Land oder die Stadt Hamburg – beteiligt sind, geregelt. Danach unterliegen die Vertreter der Stadt – etwa der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – im Aufsichtsrat der Elbphilharmonie Hamburg GmbH & Co KG ausdrücklich nicht dieser Verschwiegenheitspflicht.

In seiner Vernehmung am Mittwoch entschuldigte der Zeuge sich damit, dass er den Verweis auf das Verschwiegenheitsgebot des Aktiengesetzes aus einer Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage habe, die er in Vorbreitung seines Eingangsstatements gelesen habe. „Der Zeuge hatte in der ersten Vernehmung durch Nachfragen Gelegenheit, einen Irrtum zu überdenken. Sein Beharren sollte aber Fragen zu Vorgängen im Aufsichtsrat gleich zu Beginn abblocken“, so das PUA-Mitglied Ole Thorben Buschhüter.

Um zu klären, ob Gedaschko seine Aussage, keine Kenntnis über Informationen aus dem Aufsichtsrat haben zu dürfen, wider besseres Wissen machte, fragte Buschhüter, ob Gedaschko selbst aus anderen Aufsichtsräten der Behörde berichtet habe. Dies musste Gedaschko nach mehrfacher Aufforderung bejahen. „Auch die Entschuldung mit einem Irrtum ist daher höchst unglaubwürdig. Herr Gedaschko ist Jurist. Und er hätte aus eigener Erfahrung erkennen müssen, dass seine Aussage unrichtig war“, so Buschhüter. „Das legt den Verdacht einer Falschaussage nahe.“ Zudem belegen Akten, die dem Untersuchungsausschuss vorliegen, dass auch dem Präses der Stadtentwicklungsbehörde, Senator Gedaschko, aus dem Aufsichtsrat der Elbphilharmonie Hamburg GmbH & Co KG berichtet wurde. Beispielsweise wurde er im November 2007 über sich abzeichnende Mehrkosten informiert.

Zu Beginn einer jeden Vernehmung im Untersuchungsausschuss ermahnt der Vorsitzende den Zeugen, die Wahrheit zu sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen. Der Zeuge wird darauf hingewiesen, dass eine Falschaussage vor dem Ausschuss strafbar ist, auch wenn kein Eid abgelegt werden musste. Einen Antrag, diesen Verdacht der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung zu übermitteln lehnte am Mittwoch die Ausschussmehrheit aus CDU und GAL ab. „Wir werden prüfen, welche Möglichkeiten wir haben, diesen Verdacht eines Aussagedelikts dennoch von der Staatsanwaltschaft prüfen zu lassen“, sagte Buschhüter.

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