Arbeitslosengeld Q: DGB fordert „umfassenderes Konzept“

Der DGB hält die Idee eines „Arbeitslosengeld Q“ für einen „wichtigen Schritt“. Aber für die Herausforderungen, „vor denen wir stehen, bedarf es eines umfassenderen Konzeptes“, heißt es in einem Beschluss des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstands.

Gerade die Situation Älterer auf dem Arbeitsmarkt sei weiterhin eine „besondere Herausforderung“, heißt es in dem DGB-Papier. „Immer noch sind mehr als 570.000 Ältere ab 55 Jahren arbeitslos.“
Abwärtsspirale in Arbeitslosigkeit verhindern: Der DGB macht Vorschläge

Außerdem sei der Arbeitsmarkt weiter tief gespalten: „Einem großen Niedriglohnbereich und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit stehen in Teilen der Wirtschaft Fachkräftebedarfe gegenüber.“ Arbeitslosigkeit dürfe nicht „zu einer Spirale der Qualifikationsvernichtung werden, mit dem Ergebnis, dass die Menschen sich im Niedriglohnsektor, in unsicherer Beschäftigung, wiederfinden und dann erneut in Arbeitslosigkeit geraten.“

Mehr Qualifizierung, Arbeitslosengeld I verlängern

Der DGB schlägt deshalb ein mehrstufiges System vor. Es beinhaltet zum einen mehr und bessere Qualifizierung von Arbeitslosen. Zum anderen sollen auch die Bezugsseiten des Arbeitslosengeldes ausgeweitet werden, wenn die Integration in den Arbeitsmarkt dennoch nicht erfolgreich ist.
Der DGB schlägt dabei vor, den Anspruch auf Arbeitslosengeld gezielt zu erhöhen. Die Laufzeit des Arbeitslosengeldes verlängert sich parallel mit der Beschäftigungsdauer. Hinzu kommt, dass die Teilnahme an Weiterbildung nicht mehr auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Maßnahmen auf drei Ebenen

Insgesamt fordert der DGB Veränderungen bei
– den präventiven Maßnahmen,
– den aktiven Förderhilfen sowie
– den passiven Unterstützungsleistungen.

Bei den präventiven Maßnahmen soll unter anderem dafür gesorgt werden, dass Beschäftigte über ihr gesamtes Arbeitsleben hinweg qualifiziert bleiben. „Beschäftigten sollte über ihr ganzes Erwerbsleben hinweg eine Qualifizierungsberatung zur Verfügung stehen, in der sie neutral und individuell beraten werden“, fordert der DGB. Die Bundesagentur für Arbeit führe dazu derzeit Modellversuche durch. Diese „Qualifizierungsberatung muss zügig ausgebaut werden“.

Bei der aktiven Unterstützung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt will der DGB unter anderem das abgeschaffte Instrument der so genannten Entgeltsicherung wieder einführen. Das Prinzip: Gerade ältere Arbeitslose bekommen in einem neuen Job oft bei Weitem nicht das Gehalt, das sie in ihrer letzten Beschäftigung hatten. Die Entgeltsicherung gleicht einen Teil dieses Lohnverlustes für eine befristete Zeit aus. „Dies erhöht die Eingliederungschancen und stärkt die Funktion der Arbeitslosenversicherung. Die Leistung sollte deswegen wieder als Regelleistung in das Gesetz aufgenommen werden“, so der DGB.

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