Bundesrat macht Schiffsregister zukunftsfest

Die Möglichkeit zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist jetzt auch beim Schiffsregister angekommen. Auf Initiative Hamburgs hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 eine gesetzliche Änderung beschlossen, so dass der Schriftverkehr mit dem Schiffsregister zukünftig auch elektronisch abgewickelt werden kann.

Bisher konnte die Übermittlung von Anträgen aufgrund fehlender Regelungen nur analog auf postalischem Weg oder per Fax erfolgen.

Justizsenator Dr. Till Steffen sagt dazu: „Die gesetzliche Regelung ist für Hamburg gleich doppelt gut. Mit dem digitalen Angebot können wir Hamburg als Wirtschaftsmetropole stärken und unseren sehr guten Ruf als attraktiver internationaler Rechtsstandort ausbauen. Das für unseren Hafenstandort wichtige Schiffsregister beim Amtsgericht Hamburg kann im Rahmen der nun möglichen Digitalisierung endlich weiter modernisiert werden. Schiffseignern, Notaren und Anwälten, die Schiffe registrieren lassen möchten, kann mit dem elektronischen Rechtsverkehr zukünftig ein zeitgemäßer Zugang zum Schiffsregister angeboten werden. Das ist insbesondere für ausländische Eigner ein wichtiger Faktor.“

Der Bundesrat hat am 2. Juni 2017 im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ auch den elektronischen Rechtsverkehr für das Schiffsregister zugelassen.  Mit den neuen Regelungen ist zukünftig eine Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs im Schiffsregister und somit eine elektronische Übermittlung von Anträgen (justiz- und bundesweit einheitlich) zum Beispiel über das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) möglich. Ebenso kann das Gericht seinen Kommunikationspartnern (sofern diese elektronisch erreichbar sind) Schriftsätze, zum Beispiel Eintragungsmitteilungen, sicher auf elektronischem Wege übermitteln. In einem weiteren Schritt könnten zukünftig auch die Akten im Schiffsregister elektronisch geführt werden.

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