90 Jahre Frauenwahlrecht – einmischen!

Aus Anlass des morgigen 90. Jubiläums des Frauenwahlrechts in Deutschland fordert die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in Hamburg, Gabi Dobusch, alle Frauenorganisationen, Bildungseinrichtungen und gesellschaftlich Engagierte in der Stadt auf, vor allem bei den jüngeren Frauen und Mädchen für eine aktivere Einmischung in Politik und für eine stärkere Wahlbeteiligung zu werben.

Bei den jüngeren Frauen war in letzten Jahren sowohl bei den Europa- als auch bei den Bürgerschaftswahlen eine schwindende Wahlbeteiligung zu beobachten. Die Beteiligungsquote der 18- bis 24-jährigen Frauen lag bei der letzten Bürgerschaftswahl in Hamburg bei 37,9 Prozent gegenüber 61,9 Prozent bei den 35- bis 44-Jährigen. Während viele der älteren Frauen sich noch moralisch verpflichtet fühlen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, entscheiden jüngere spontan über ihre Teilnahme an einer Wahl.

Gabi Dobusch: „Den starken Trend rückläufiger Wahlbeteiligung gerade bei den jüngeren Frauen müssen wir gemeinsam umkehren. Jüngere Frauen sind sich häufig gar nicht der Tatsache bewusst, dass das Frauenwahlrecht keine Selbstverständlichkeit ist, sondern sogar in einigen europäischen Ländern erst nach dem 2. Weltkrieg, in der Schweiz 1971 und Lichtenstein 1984, erkämpft wurde. Insbesondere wir Politikerinnen sind hier gefordert, der jüngeren Frauengeneration unser politisches System mit seinen Beteiligungsmöglichkeiten näher zu bringen.“

Die SPD hatte als einzige Partei Deutschlands bereits 1891 das Wahlrecht für die Frauen in ihr Parteiprogramm aufgenommen. Erst am 12. November 1918 erhielten dann die Frauen nach jahrelangem Kampf das aktive und passive Wahlrecht. Am 30. November 1918 wurde es endgültig im Gesetz verankert. Damit gehörte Deutschland zu den europäischen Vorreitern in Sachen Gleichberechtigung – nur wenige Länder im Norden Europas waren schneller und hatten den Frauen bereits zwischen 1906 und 1917 ein Wahlrecht zugebilligt.

Gabi Dobusch: „Wir sollten uns an unseren streitbaren Vorgängerinnen orientieren: Als die Frauen 1919 zum ersten Mal ihr neues Wahlrecht ausüben konnten, lag die Wahlbeteiligung der Wählerinnen bei fast 90 Prozent.“

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