Wieder Durchsuchung bei Ciftlik

Erneut haben heute Ermittler im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Wohnung und zwei Büros des früheren Hamburger SPD-Sprechers Bülent Ciftlik durchsucht. Der Verdacht lautet „Verleumdung von Personen des politischen Lebens“ – es geht um die gefälschten angeblichen LKA-Vermerke, nach denen die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Thomas Böwer und Matthias Petersen Ciftlik im Scheinehe-Verfahren denunziert haben sollen.

Wegen der Vermittlung einer Scheinehe muss sich Bülent im April vor Gericht verantworten. Ende letzten Jahres war der angebliche Vermerk, der sich schnell als plumpe Fälschung herausstellte, aufgetaucht. Der angebliche Urheber der Schriftstücke war ein LKA-Beamter, der im Frühjahr 2009 wegen des Vorwurfs der Vermittlung einer Scheinehe gegen Ciftlik ermittelt hatte.

„Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ ist ein eigener Straftatbestand (§ 188 StGB):

§ 188
Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens

(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine üble Nachrede (§ 186) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(2) Eine Verleumdung (§ 187) wird unter den gleichen Voraussetzungen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Es ist die zweite Durchsuchung beim früheren Parteisprecher innerhalb eines Jahres.

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