Wer entsorgt Gloria D.?

Der erbarmungswürdige Anblick des ehemaligen Bäderschiffs Gloria D, das im Harburger Binnenhafen vor sich hin rottet, ist vielen Harburgern ein Ärgernis und wirft darüber hinaus einen schlechtes Bild auf die ambitionierten Bauprojekte ‚Wohnen auf der Schlossinsel‘ und den IBA-Park. Damit nicht genug. Möglicherweise kommen auf den Bezirk Harburg in diesem Zusammenhang auch noch erhebliche Kosten zu.

Das befürchtet der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete Sören Schumacher (SPD), der derzeit vom Senat Auskunft in dieser Angelegenheit einfordert. Schumacher: “In seiner Antwort auf meine Frage, ob es in Hamburg vergleichbare Fälle gegeben hat und wer für die Beseitigung der betreffenden Schiffe aufgekommen sei, nennt der Senat beispielsweise einen Fall, in dem die öffentliche Hand 250.000 Euro berappen musste, da der Eigner nicht zu ermitteln war oder nicht zahlen konnte.“

Im Fall der Gloria D, so Schumacher, gebe es einige Ungereimtheiten, die nichts Gutes erahnen ließen. So bedarf ein Schiff, das als ‚Lieger‘, also für längere Zeit im Hafen festmachen will, laut Senat einer wasserrechtlichen Genehmigung. „Für die Gloria D allerdings“, so der Harburger Bürgerschaftsabgeordnete,“
wurde nie eine derartige Genehmigung beantragt.“ Stattdessen wurde mit verschiedenen wasserpolizeilichen Maßnahmen versucht, den Eigner des Schiffes zu dessen Beseitigung zu veranlassen – zuletzt durch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige im Oktober 2006.

Schumacher:“Man fasst es nicht! Das ist jetzt mehr als vier Jahre her – und der Senat teilt mir mit, die Überlegungen zu weiteren Schritten seien noch nicht abgeschlossen. Was meinen Sie, wie lange ein nicht angemeldetes und nicht fahrtüchtiges Auto am Straßenrand stehen würde, bis der Senat zu Ende überlegt hat, was damit geschehen soll?“

Schumacher befürchtet, dass die Angelegenheit auf die lange Bank geschoben wird, bis die wasserrechtliche Zuständigkeit für den Binnenhafen auf den Bezirk Harburg übertragen worden ist: “Ich möchte jetzt vom Senat wissen, ob dann womöglich der Bezirk für die Beseitigung des Schiffes aufkommen muss?“ Auf die Antwort des Senats darf man gespannt sein.

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