Wenn Sicherheit nichts kosten darf

Thema ist der Kampf gegen Terrorgefahren immer wieder – aber kosten darf er offenbar nichts. Die Beschäftigten bei den Kontrollen am Flughafen Hamburg erhalten Hungerlöhne, morgen verhandelt das Landesarbeitsgericht.

Um 11 Uhr beginnt der Prozess der Beschäftigten gegen ihren Arbeitgeber zur Durchsetzung und Anerkennung des für allgemein anerkannten Tarifvertrages des Bundesverbandes des Werkschutzes und Sicherheitsgewerbes für das Land Hamburg. Dieser wurde aufgrund des Antrages vom Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und der Gewerkschaft Ver.di für allgemeinverbindlich erklärt.

Die FIS (Flug- und Industriesicherheit Service- und Beratungs GmbH) betreibt die Fluggastkontrollen an vielen deutschen Flughäfen, u. a. mit derzeit ca. 600 Mitarbeitern in Hamburg. Im Jahre 2007 waren ca. 600 Luftsicherheitsassistenten (beliehene Kräfte des Bundes) für die Sicherheit von 12 Mio. Fluggästen verantwortlich.

Nach dem BDWS-Tarifvertrag stehen den vom Staat beliehenen Sicherheitskräfte € 10,39 brutto pro Stunde zu. Die FIS verweigert die Zahlung und zahlt nur nach einem Haustarifvertrag, der im Jahre 2003 abgeschlossen worden war. Dieser sieht Gehälter zwischen € 7,50 und € 9,00 Brutto vor. Dagegen haben inzwischen ca. 250 Mitarbeiter geklagt.

Das Arbeitsgericht hat die Gültigkeit des höheren BDWS-Tarifvertrages bereits festgestellt. Die FIS ist in Widerspruchsklage gegen diese Entscheidung gegangen, die morgen vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt wird.

Zur Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erklärt die gewerkschaftspolitische SprecherIn der LINKE-Bürgerschaftsfraktion, Elisabeth Baum: „Besonders pikant ist, dass der öffentliche Auftrageber, das Bundesministeriums des Inneren, für den Stuttgarter Flughafen, die Zahlungen an die FIS entsprechend dem BDWS-Tarifvertrag zunächst zum 1. Juni 2007 angepasst hat, dann aber zum Ende des Jahres dort einen anderen Dienstleister beauftragt hat.“

Und zur politischen Bewertung: „Es ist ein Skandal, wie Arbeitgeber und Bundesministerium des Inneren auf Kosten der Sicherheit von Millionen von Fluggästen versuchen, die Löhne möglichst niedrig zu halten. Nicht nur in diesem Bereich gilt: Gute Arbeit erfordert auch gute Löhne. Hier sind die FIS und das BMI in der Verantwortung!“

Ein Gedanke zu „Wenn Sicherheit nichts kosten darf“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.