Weichenstellung für Hamburgs Kinder

Das heute in Berlin beschlossene Kinderförderungsgesetz ist ein großer Erfolg, meint die Hamburger SPD. Allerdings bemängeln die Sozialdemokraten, dass Hamburg – als einziges Bundesland – die damit verbundene Investitionsförderung nicht an die Einrichter von Kitas und Krippen „durchreicht“, sondern sie nur als Kredit weitergibt. Und auch die GAL stellt Schwachpunkte fest.

Veit: Betreuungsgeld wird nicht beschlossen

Das Kinderförderungsgesetz, das heute im Bundesrat beschlossen werden soll, ist aus Sicht der familienpolitischen Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Carola Veit, für junge Familien und junge Menschen mit Kinderwunsch ein großer Erfolg. „Die SPD hat wesentliche Punkte gegen Familienministerin von der Leyen durchsetzen können: Den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab 2013 und die dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten für neue Kitas. Ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihr Kind nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen, wird mit diesem Gesetz nicht beschlossen. Und das ist richtig so“, sagte Veit.

Mit dem neuen Gesetz wird das bundesweite „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ endgültig umgesetzt. Inklusive Auswirkungen im Finanzausgleich der Länder ergibt sich für Hamburg für den Zeitraum 2008 bis 2013 eine Kostenbeteiligung des Bundes am Krippen-Ausbau von insgesamt 96,4 Millionen Euro (Investitionskosten und Betriebskosten) sowie ab 2014 eine jährliche Beteiligung von 20,3 Millionen Euro (allein Betriebskosten).

Veit: „Fragwürdig ist allerdings, dass Hamburg als einziges Bundesland diese Bundesmittel nicht als Zuschuss an die Träger weitergibt, sondern lediglich als Kredit, der von den Trägern dann 50 Jahre lang zurückzuzahlen ist. Hier werden zu Lasten der Träger Geschäfte mit dem Geld des Bundes gemacht!“

Veit betonte, es sei „wichtig, insbesondere Kinder aus sozial schwachen Stadtteilen möglichst früh in Einrichtungen der Kinderförderung zu bekommen. Sprachkompetenz und Integration der Kinder würden gefördert und der Start in der Schule klappt besser.“ Ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihr Kind nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen, wäre „sozial- und integrationspolitisch das völlig falsche Signal“. Veit betonte, dass mit dem KiföG keineswegs ein Betreuungsgeld beschlossen werde. Der Passus im Gesetz hierzu (Artikel 1 Abs. 2) bedeute nichts anders, als das der nächste Bundestag hierüber ein eigenes Gesetz beschließen müsste. Da das außer der CSU und Teilen des CDU-Landesverbandes Thüringen niemand will, „wird das Betreuungsgeld uns glücklicherweise erspart bleiben“, so Veit

Veit erinnerte daran, dass der Senat den zuständigen Senator Wersich im Zusammenhang mit dem bundesweiten „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ bereits am 16. Oktober letzten Jahres beauftragt hatte, für Hamburg einen Umsetzungsplan und einen darauf aufbauende vollständige Kosten- und Finanzierungsplanung zu erstellen. Diese Planung ist bis heute – ein Jahr nach Auftragserteilung – nicht vorgelegt worden und der Senat ist hierzu nicht auskunftsfähig. „Hier steht viel Geld zur Verfügung – da sollte man als zuständiger Senator über ein Jahr nach dem Arbeitsauftrag schon auskunftsfähig sein“, kritisiert Veit.

„Auch eine Bedarfsplanung für das Hamburger Stadtgebiet kann der Senator nicht vorlegen“, so Veit. Jüngst hat der Senat erstmals „Nachfrageüberhänge“ an Krippenplätzen im Bereich der inneren Stadt und bei verschiedenen Leistungsarten in den Bezirken Altona und Eimsbüttel eingeräumt (vgl. u. a. Drs. 19/156). „Was der Senator ‚Nachfrageüberhänge‘ nennt, heißt nichts anderes als fehlende Plätze. Senator Wersich sollte sich auf dem bisher mit Hilfe von Trägern und Eltern erreichten Kita-Ausbau nicht ausruhen, sondern erklären, wie und wann er mit Hilfe der Bundesmittel die fehlenden Plätze in den betroffenen Stadtteilen zügig schaffen wird.“

Blömeke: „Betreuungsgeld falsches Signal“

Mit der für heute geplanten Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) im Bundesrat werden die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für den bundesweiten Krippenausbau geschaffen. Hamburg wird dem Gesetz im Bundesrat zustimmen. Dennoch bleibt bei der GAL-Bürgerschaftsfraktion Kritik, insbesondere am sogenannten Betreuungsgeld, das Eltern ab 2013 erhalten sollen können, wenn sie ihre Kinder nicht in einer Kita betreuen lassen.

Christiane Blömeke, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, sagt dazu: „Das Betreuungsgeld ist bildungspolitisch ein falsches Signal, denn es schafft vor allem für bildungsferne und einkommensschwache Familien einen Anreiz, ihr Kind nicht in die frühkindliche Förderung zu geben. Dabei profitieren gerade Kinder aus benachteiligten Familien am meisten von einer frühen Förderung in der Kita.“

Mit dem Kinderförderungsgesetz wird auch die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten des Krippenausbaus geregelt: Die Länder erhalten durch eine Änderung des Finanzausgleichgesetzes von 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Milliarden Euro und ab 2014 jährlich 770 Millionen Euro als Entlastung für die Betriebskosten. Für Hamburg bedeutet dies nach ersten modellhaften Berechnungen, dass sich der Bund im Zeitraum 2009 bis 2013 inklusive Finanzausgleichswirkung mit rund 48,8 Millionen Euro an den Betriebskosten des Krippenausbaus in Hamburg beteiligen wird. Der schwarz-grüne Senat wird die Ausgaben für Kinderbetreuung von 411 Millionen Euro in diesem Jahr auf 447 Millionen im Jahr 2010 steigern. Ziel ist es, die Zahl der Krippenplätze um mehr als 50 Prozent zu erhöhen.

„Die Beteiligung des Bundes an den Ausbaukosten der Länder ist überfällig, schließlich profitieren nicht nur Kommunen und Länder, sondern auch der Bund von den ökonomischen Effekten einer gut ausgebauten frühkindlichen Betreuungsinfrastruktur“, so Blömeke.

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