Verzicht auf Abschiebehaft: Nur Kosmetik?

Was ist wirklich dran am Verzicht auf Abschiebehaft bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen? Die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des LINKE-Abgeordneten Mehmet Yildiz (Drs. 19/5662) lässt Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ankündigung des Innensenators aufkommen, bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen auf Zurückschiebungshaft zu verzichten.

„Ich begrüße die Ankündigung des Senats, Minderjährige fortan nicht in Ab- und Zurückschiebungshaft zu nehmen, wenn keine ‚bedeutsamen Straftatbeständen‘ vorliegen“, erklärt Mehmet Yildiz. „Aber bevor der Verzicht umgesetzt wurde, wurde noch schnell abgeschoben oder der Berichtsstichtag verschoben, bis der Insasse volljährig ist. Damit lässt sich vielleicht die Bilanz verschönern, aber eine menschlicherer Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen lässt sich daraus bislang noch nicht erkennen.“

Der Senat verkündet, dass zurzeit keine Minderjährige in Ab- und Zurückschiebungshaft sitzen. Stichtag ist dabei der 16. März 2010, obwohl die Anfrage bereits am 12. März eingereicht wurde. Innensenator Ahlhaus ließ jedoch am 15. März einen Minderjährigen an seinem 18. Geburtstag in den Erwachsenenvollzug überstellen.

„Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass in der Antwort des Senats der 16. März als Stichtag gewählt worden ist, um eine weiße Weste zu präsentieren“, kritisiert Mehmet Yildiz, migrationspolitischer Sprecher der Fraktion.

Zudem wurde am 9. März ein 15-jähriger Afghane trotz der Verzichtserklärung des Innensenators noch rechtzeitig nach Ungarn abgeschoben. Der Senat bemerkt in seiner Antwort (Frage 4.2.) trocken: „Durch den Vollzug der Zurückschiebung endete die Haft vor der Entscheidung des Präses der Behörde für Inneres, künftig auf die Beantragung von Ab- und Zurückschiebungshaft bei nicht straffällig gewordenen Minderjährigen zu verzichten.“

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