Verbraucherzentrale verklagt Lidl

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Lidl wegen unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht Heilbronn verklagt. Sie wird dabei von der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt. Das Bündnis wirft Lidl vor, sich nicht an das in der Werbung gegebene Versprechen fairer Arbeitsbedingungen bei Textilzulieferern in Bangladesh zu halten.

In einem Werbeprospekt vom Januar 2010 heißt es: „Lidl setzt sich weltweit für faire Arbeitsbedingungen ein. Wir bei Lidl vergeben deshalb unsere Non-Food-Aufträge nur an ausgewählte Lieferanten und Produzenten, die bereit sind und nachweisen können, soziale Verantwortung aktiv zu übernehmen.“

Zudem weist Lidl in der Öffentlichkeit immer wieder auf seine Mitgliedschaft bei der Business Social Compliance Initiative (BSCI) hin. Diese internationale Initiative des Einzelhandels setzt sich für Sozialstandards bei den Lieferanten ein. Der BSCI-Verhaltenskodex enthält Regelungen zur Arbeitszeit, zu Löhnen, zur Diskriminierung und zur Gewerkschaftsfreiheit gemäß den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Eine Verpflichtung der Mitglieder zur Gewährleistung der Sozialstandards enthält der Kodex allerdings nicht. Die Zahl der Mitgliedsunternehmen des BSCI steigt und liegt heute bei 475; im Jahre 2003 waren es nur 60 Firmen. Die Mitgliedschaft verleiht den Unternehmen den Anschein fairer Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben.

Bei Lidl allerdings ist der erweckte Eindruck falsch, wie sich aus einer vom ECCHR und der CCC in Auftrag gegebenen Untersuchung ergibt. Die Studie beschäftigt sich mit den Arbeitsverhältnissen in vier in Bangladesh gelegenen Zulieferbetrieben der Firma Lidl.

Die befragten Näherinnen berichten von unmenschlichen Arbeitsbedingungen: Überlange Arbeitszeiten, Lohnabzüge als Strafmaßnahmen, mangelnde und intransparente Vergütung von Überstunden, Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit und Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten. Die beschriebenen Verhältnisse verstoßen gegen die ILO-Konventionen, den BSCI-Verhaltenskodex und gegen die Selbstverpflichtung Lidls.

„Es besteht ein krasser Widerspruch zwischen der öffentlichen Darstellung Lidls und den tatsächlichen Verhältnissen in den Produktionsstätten der Lieferanten“, empört sich Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. „Lidl betreibt Schönfärberei. Mit dem BSCI-Kodex hängt sich der Discounter ein Sozialmäntelchen um, aber die Lage der Arbeiterinnen verbessert sich nicht“, so Gisela Burckhardt von der Kampagne für saubere Kleidung (CCC). „Lidl täuscht die Verbraucher. Auf unsere Abmahnung wollte Lidl die Werbung nicht zurückziehen. Daher haben wir jetzt Klage eingereicht“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

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