Tod von David M.: Jetzt Akteneinsicht

LINKE, SPD und GAL haben im Rechtsausschuss gegen die Stimmen der CDU-Vertreter durchgesetzt, dass die Akten über David M. und seinen Tod in Abschiebehaft den Abgeordneten des Rechtsausschusses vorgelegt werden müssen.

Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE wurde der tragische Tod von David M. in Abschiebehaft am 25. März in der Sitzung des Rechtsausschusses behandelt. Die Ausführungen der Senatoren Christoph Ahlhaus (Innen) und Till Steffen (Justiz) sowie der weiteren Senatsvertreter konnten die Zweifel, dass schwerwiegende Versäumnisse im Umgang mit David M. vorliegen, nicht ausräumen.

Es wurden keine jugendrechtlichen Maßnahmen getroffen, das Jugendamt wurde nicht eingeschaltet. David M. wurde nicht wie ein Kind behandelt, obwohl damals davon ausgegangen wurde, dass er minderjährig sei. Statt ihm den angemessenen Schutz nach SGB VIII, §42 und nach §37 der UN-Kinderrechtskonvention zukommen zu lassen, wurde ausschließlich nach dem Dublin-II-Abkommen gehandelt.

„Dass die Psychologen trotz des wochenlangen Hungerstreiks bei David M. keine Suizidabsichten feststellen konnten, kann ich nicht nachvollziehen. Die Nahrungsverweigerung hätte ernst genommen werden müssen“, kritisiert Mehmet Yildiz.

Der Antrag der Linksfraktion auf Akteneinsicht wurde mit Stimmen der SPD und GAL und gegen die Stimmen CDU angenommen.

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