PROKON: Wind aus den Segeln genommen

Das Landgericht Itzehoe hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg mit Urteil vom 15. März 2011 dem Windenergieunternehmen PROKON verboten, mit irreführenden Angaben für eine Geldanlage in Genussrechten zu werben (Az.: 5 O 66/10). PROKON darf keine Formulierungen mehr verwenden, die einseitig Vorteile der Anlage in Genussrechten hervorheben, ohne zugleich auf die erheblichen Risiken dieser Geldanlage hinzuweisen. Insbesondere darf die Firma nicht mehr behaupten, ihre Genussrechte seien eine „Alternative zur Bank oder Lebensversicherung“ oder eine „Geldanlage, die Sicherheit und Stabilität bietet“ oder ein „grünes Sparbuch“, wenn nicht zugleich auf Risiken hingewiesen wird. „PROKON: Wind aus den Segeln genommen“ weiterlesen