Schadensersatz für Anleger eines DG-Fonds

Erneut hat ein Gericht einem Zeichner eines DG-Fonds Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Sparda-Bank Hamburg eG zur Zahlung von 22.366,82 Euro sowie weiteren 16.055.36 Euro als entgangenen Gewinn, jeweils zuzüglich Zinsen. Der Hamburger Anleger hatte sich 1995 mit 50.000 DM zuzüglich fünf Prozent Agio an der DG-Immobilien-Anlage Nr. 36 (Seniorenresidenz Oberursel) beteiligt und dadurch einen erheblichen finanziellen Schaden erlitten.

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Lehman: Landgericht verurteilt HASPA

Das Landgericht Hamburg hat heute der ersten Schadensersatzklage eines geschädigten Anlegers (Klägers) gegen die Hamburger Sparkasse (Beklagte) wegen des Erwerbs von Lehman Brothers-Zertifikaten stattgegeben (AZ: 310 O 4/09). Die Hamburger Sparkasse habe ihre Beratungspflicht verletzt. Diese Pflichtverletzung sei ursächlich für die Anlageentscheidung des pensionierten Lehrers und damit für seinen späteren Schaden in Höhe von rund € 10.000,- gewesen.

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