Lehman: Landgericht verurteilt HASPA

Das Landgericht Hamburg hat heute der ersten Schadensersatzklage eines geschädigten Anlegers (Klägers) gegen die Hamburger Sparkasse (Beklagte) wegen des Erwerbs von Lehman Brothers-Zertifikaten stattgegeben (AZ: 310 O 4/09). Die Hamburger Sparkasse habe ihre Beratungspflicht verletzt. Diese Pflichtverletzung sei ursächlich für die Anlageentscheidung des pensionierten Lehrers und damit für seinen späteren Schaden in Höhe von rund € 10.000,- gewesen.

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