Im vergangenen Herbst sah alles so gut aus für die geschädigten Anleger – seit heute müssen sie zittern: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat als Berufungsinstanz gegen zwei Lehman-Opfer entschieden und die beiden anders lautenden Urteile des Landgerichts kassiert.
Lehmann-Opfer
Ein Jahr Lehman: Schlechte Bilanz für Kunden
Ein Jahr nach der Lehman-Pleite zieht die Verbraucherzentrale Hamburg eine ernüchternde Bilanz der Lehren aus der Finanzkrise: Die meisten Lehman-Opfer stehen nach wie vor ohne Entschädigung da.
Lehmann-Opfer: Verjährung droht
Während Opfer der Lehman-Pleite heute überall Sektkorken knallen lassen, gefällt sich hh-heute.de mal wieder in der Rolle der Miesmacher: Vorsicht, wenn Sie zu denjenigen gehören, die schon im Herbst 2006 gekauft haben – passen Sie auf, dass Ihre Ansprüche nicht verjähren!
Lehman: Landgericht verurteilt HASPA
Das Landgericht Hamburg hat heute der ersten Schadensersatzklage eines geschädigten Anlegers (Klägers) gegen die Hamburger Sparkasse (Beklagte) wegen des Erwerbs von Lehman Brothers-Zertifikaten stattgegeben (AZ: 310 O 4/09). Die Hamburger Sparkasse habe ihre Beratungspflicht verletzt. Diese Pflichtverletzung sei ursächlich für die Anlageentscheidung des pensionierten Lehrers und damit für seinen späteren Schaden in Höhe von rund € 10.000,- gewesen.
Hilfe für Lehman-Opfer!
Viele Hamburgerinnen und Hamburger haben Geld verloren, weil sie es – auf Anraten ihrer Bank – in Lehmann-Papieren angelegt haben. Die Verbraucherzentrale meint, dass vielen Opfern geholfen werden kann, und lädt ein zum Beratungstermin. Am Ende könnten erneute Gruppenklagen stehen.