St.Pauli will nicht Sanktschickimicki werden

Auf St. Pauli regt sich unverändert Widerstand gegen steigende Mieten und die Verdrängung der Ureinwohnerschaft: Rund dreihundert TeilnehmerInnen der „1. Stadtteilversammlung S.O.S. St. Pauli“ beschlossen jetzt ein 12-Punkte-Programm.

Die Stadtteilversammlung, zu der auf Deutsch, Türkisch und Plattdütsch eingeladen worden war, tagte am 22. Oktober 2011 in der Cafeterie der St.Pauli Schule, Bernhard Nocht Strasse. Die Forderung: Auf St. Pauli muss „die Notreißleine gegen Gentrifizierung“ gezogen werden – „den St. PaulianerInnen reichen Soziale Erhaltungssatzung und milde Worte nicht mehr aus – die Realität sind rasant steigende Mieten, Gentrifizierung im großen Stil, Abrißpolitik, „Markenbildende“ Investorenarchitektur, Verdrängung und Verödung. Die Stadtteilversammlung fordert einschneidende Maßnahmen und hat ein 12-Punkte-Programm formuliert. Diese werden in den nächsten Tagen in zahlreichen Cafes und Läden rund um die Reeperbahn zur Unterschrift ausliegen. Weitere Aktionen sind in Vorbereitung.“

Wir dokumentieren das 12-Punkte-Programm der „Maßnahmen zur Rettung St. Paulis“:

WIR, DIE LEUTE AUS ST. PAULI, VERLANGEN:

1. Alle Planungen, Vertragsverhandlungen und Genehmigungsverfahren, die mit Abriss, Bau, Modernisierung, Umwandlung oder Verkauf zu tun haben, müssen auf Eis gelegt werden. Alles gehört auf den Prüfstand.

2. Offenlegung aller Planungen, Verkaufs- und Bau-Vorhaben: Jeder Antrag, jede Entscheidung muss öffentlich gemacht und diskutiert werden.

3. Wir brauchen einen Runden Tisch für St. Pauli, der sämtliche Verantwortliche und Betroffene von Stadtentwicklungsprojekten gleichberechtigt einschließt. Entwicklung einer demokratischen Planungsform!

4a. Ideen aus dem Stadtteil, statt Bevormundung durch die Stadt: AnwohnerInnen-Initiativen und AnwohnerInnenbedürfnisse müssen entscheidender Bestandteil der Stadtplanung werden.

4b. Keine Privatisierung öffentlicher Räume, Parks, Plätze und Einrichtungen. Entprivatisierung des Spielbudenplatzes.

5. Sämtliche Projekte oder Veränderungsmaßnahmen müssen nachweisen, welchen Nutzen sie für den Stadtteil haben.

6. Wenn Neubau, dann nur noch öffentlich geförderter oder günstiger Mietwohnraum.

7. Der Bau von öffentlich gefördertem Wohnraum darf nicht zu Lasten existierenden, günstigen Wohnraums gehen. Der Bau öffentlich geförderten Wohnraums darf nicht zum Vorwand für Abrisspolitik werden.

8. Sozialwohnungen müssen dauerhaft Sozialwohnungen bleiben.

9. Mietpreisbindung (festgesetzte Höchstwerte) für Wohnen und Gewerbe. Umwandlung aller befristeten in unbefristete Mietverträge.

10. Erhalt und Förderung einer kleinteiligen und vielfältigen Gewerbestruktur.

11. Ankauf aller auf dem Markt angebotenen Wohnungen und Grundstücke durch die Stadt zu gesetzlich festgelegten Höchstpreisen, um günstige Mieten zu sichern.

12. Leerstand kriminalisieren (gesetzlich verbieten), Besetzung von Leerstand entkriminalisieren, Zwangsvermietung bei Leerstand.

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