Sonnabend ist Equal Pay Day

Der Equal Pay Day (EPD) markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Lohnlücke im Jahr 2016 in Deutschland gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn 21 Prozent betrug.

Bekommen Männer 20,71 Euro brutto pro Stunde, müssen sich Frauen mit 16,26 Euro zufrieden geben. Umgerechnet ergeben sich 77 Tage (21 Prozent von 365 Tagen) und das Datum des EPD am 18. März 2017. In diesem Jahr machen die Gewerkschaften auch in Schleswig-Holstein mit einer Fotoaktion „Mein Standpunkt zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern“ auf das Thema aufmerksam.

Gerechtigkeit wird immer noch zu klein geschrieben in Deutschland. Deutschland befindet sich auch in diesem Jahr unter den Schlusslichtern Europas, wenn es um die Gleichbezahlung von Männern und Frauen geht. Da muss sich die Frage gestellt werden, wie andere Länder mit dem Thema umgehen und was diese besser machen. Ein wichtiges Merkmal ist dabei die gesetzliche Verankerung und Verpflichtung der Unternehmen sowie die Überwachung und Sanktionierung bei einem Verstoß gegen das Gesetz.

Auch Deutschland hat sich auf dem Weg gemacht und das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen im Bundeskabinett beschlossen.

Lisanne Straka, Abteilungsleiterin beim DGB Nord: „Wir müssen weiter dranbleiben – die Zeit ist reif für durchgreifende Veränderungen. Hier geht es um Chancen und um Existenzen. Bundesfrauenministerin Schwesig ist es trotz großer Widerstände gelungen, das Tabu „Über Geld spricht man nicht“ zu brechen. Das Gesetz ist ein Signal in Richtung Entgeltgleichheit auf der betrieblichen Ebene. Allerdings zielt es weniger auf die Herstellung von „Lohngerechtigkeit“ als vielmehr auf die Schaffung von „Entgelttransparenz“ in großen Unternehmen ab. Die Lohnlücke muss überall spürbar verringert werden und schließlich verschwinden.“

Um eine größere Wirkung für Entgeltgleichheit zu entfalten, bedürfte es nach Auffassung des DGB weiterer Schritte:

– Der individuelle Auskunftsanspruch gilt nur für Unternehmen ab 200 Beschäftigte. Mindestens auch für mittelständische Unternehmen sollen Frauen das Recht erhalten nachzufragen, wie ihr Gehalt im Vergleich zu ihrem Kollegen aussieht.
– Prüfverfahren sind im Gesetzentwurf nicht verbindlich festgeschrieben. Prüfverfahren zeigen auf, an welche Stelle Frauen beim Gehalt benachteiligt werden Deshalb brauchen wir eine Verpflichtung zur Durchführung von zertifizierten, betrieblichen Prüfverfahren für Unternehmen, auch wenn sie weniger als 500 Beschäftigte haben.
– Die Einführung eines Verbandsklagerechts würde Betroffene helfen, ihre Rechte nicht im Alleingang einzufordern.
Die diesjährige bundesweite Kampagne zum Equal Pay Day steht unter dem Motto „Endlich partnerschaftlich durchstarten“. Der DGB Nord mit weiteren Bündnispartnern, wird in diesem Jahr mit einer Fotoaktion auf die Thematik aufmerksam machen.
Es wird aufgerufen, sich zu beteiligen und den Standpunkt zur Lohngleichheit von Männern und Frauen gemeinsam mit einem Foto für eine Kampagnenseite im Internet zu schicken. Die Fotos werden u.a. auf der Homepage des DGB Nord (www.nord.dgb.de) und der ISBW gGmbH (www.isbw.de) hochgeladen.
Bisher beteiligten sich u.a. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig, DGB-Vorsitzender Uwe Polkaehn, Gleichstellungsministerin Kristin Alheit und der Landesfrauenrat.

Zum Hintergrund
Ungleicher Lohn hat viele Ursachen. Im Wesentlichen sind es die folgenden Punkte, die sich in vielen Studien als besonders prägend herausstellen (Quelle: www.equalpayday.de):
1. Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen der Karriereleiter: Obwohl Frauen heute – statistisch gesehen – besser ausgebildet sind als Männer, ergreifen Frauen noch immer verstärkt frauendominierte Berufe in den Bereichen Erziehung und Pflege und fehlen weiterhin in den MINT-Berufen. Daneben steigen Frauen nicht so häufig auf der Karriereleiter wie Männer.
2. Frauen unterbrechen oder reduzieren ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt durch z.B. Elternzeit oder Pflege von Angehörigen häufiger und länger als Männer. Diese „Fehlzeiten“ und darauf folgende Einstiegshemmnisse haben lang nachwirkende Einbußen bei Lohn- und Einkommensentwicklung zur Folge, was sich bis in die Rentenphase niederschlägt.
3. Frauentypische Berufe sind weiterhin unterbewertet. Aufwertung dieser Berufe heißt nicht nur, die Wahrnehmung des gesellschaftlichen Werts von frauendominierten Berufen zu erhöhen, sondern auch die Bezahlung dieser Berufe zu stärken.

Ziel ist es daher, mit dem Equal Pay Day die Debatte über die Gründe der Entgeltunterschiede in die Öffentlichkeit zu tragen, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen, zu sensibilisieren und Entscheider zu mobilisieren, damit sich die Lohnschere schließt.

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