Schulgesetz: Augen zu und durch?

Irgendwie verstehen es die Schulpolitiker in der Bürgerschaft, regelmäßig nach allen Seiten anzuecken. Jüngster Coup: Die Änderung des Schulgesetzes, die Mittwoch gleich in erster und zweiter Lesung durchs Parlament gehen soll.

Angriffsflächen bietet sie nach allen Seite:

– der Scheuerl-Initiative sind zu viele Regelungen enthalten, die dem Wortlaut des Volksentscheids („….das Gymnasium in seiner jetzigen Form zu erhalten…“) widersprechen,

– die Elternkammer rügt, dass wesentliche Punkte überhaupt nicht mit den gesetzlich vorgesehenen Gremien erörtert wurden und dass z.B. mit der „Bewertung überfachlicher Kompetenzen“ quasi nebenbei sogenannte Kopfnoten eingeführt werden sollen,

– gegen den Plan, bereits ab Klasse vier Schüler durch Ziffernzeugnisse zu bewerten, laufen der Gundschulverband Hamburg, der Verband Integration an Hamburger Schulen e.V., die Landesarbeitsgemeinschaft Eltern für Integration, der Verein Leben mit Behinderung Hamburg und die Elterninitiative integration-hamburg sturm. Im derzeit gültigen Schulgesetz sind Ziffernzeugnisse erst in Klasse sechs vorgesehen.

Die Ziffernzeugnisse sind für die Beurteilung von Kindern beim Übergang von der Grundschule auf die Stadtteilschule oder das Gymnasium ohnehin nicht mehr wichtig, da die Eltern selbst entscheiden, auf welche Schule ihr Kind zukünftig geht. Wie wichtig dieser zentrale Punkt der Beurteilung ist, zeigt auch die Unterstützung durch den Hamburger Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Karl Dieter Schuck, Dekan der Fakultät für Erziehungswissenschaft, der sich den Forderungen des Bündnis angeschlossen hat. In einer Mail an die schulpolitischen Sprecher der Fraktionen empfiehlt Schuck: „Ich rate deshalb dringend dazu, mit der Novellierung des Paragraphen 44 am Ziel der Einführung von Ziffernzeugnissen erst ab Klasse sechs festzuhalten.“

– und neben allem läuft der Antrag an das Verfassungsgericht, den gesamten Volksentscheid zu überprüfen, weshalb die „Arbeitsgemeinschaft für Bildungsfragen“ (AfB) in der SPD gefordert hat, die Beschlussfassung über das Gesetz auszusetzen, bis das Gericht entschieden hat.

Offenbar ficht das die Akteure im Parlament jedoch nicht an – die gemeinsame Devise lautet „Augen zu und durch“. Bis zur nächsten Bauchlandung.

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