Scheuerl: Entlarvende Drohungen

Erstaunlich: Die angeblichen VertreterInnen des Elternrechts um Walter Scheuerl wollen in immer stärkerem Maße Eltern bevormunden. Wer sein Kind auf einer sogenannten Starterschule angemeldet hat, soll es spätestens zum Ende der Klasse 5 wieder abschulen – notfalls per Gerichtsbeschluss. Einen Bericht über die heutige PK findet man hier.

Die Elterninitiative PROschulreform sagt dazu:

Jetzt zeigt Walter Scheuerls Anti-Schulreform-Gruppe ihr wahres Gesicht und erweist sich als schlechte Gewinnerin: Erweckte sie bislang den Eindruck, sich vorwiegend um ihre eigenen Kinder und deren Chancen zu kümmern („WIR wollen lernen“), so richtet sich ihr heutiger Vorstoß offenkundig direkt gegen die Chancen anderer Kinder. Es gehört eine Menge Bosheit und Menschenverachtung dazu, 865 „Starterschul-Kindern“ anzudrohen, per Gerichtsbeschluss die Schulkarriere zerstören zu wollen damit und über ihnen ein Damoklesschwert zu errichten.

Nachdem Herr Scheuerl sich seit Jahren als Sprachrohr und Vertreter des Elternwillens darzustellen versucht hat und eine gemeinsame Verbesserung des Schulsystems als angeblich dogmatisch begründete Bevormundung und „Zwangsbeglückung“ verhindert hat, wendet er sich jetzt gezielt gegen diejenigen Eltern, die sich gemeinsam mit Lehrern und Schülern auf lokaler Ebene für bessere Schulen einsetzen.

Die Eltern, die ihre Kinder im Februar dieses Jahres an einer „Starterschule“ angemeldet haben, haben dies ganz bewusst getan – sie wussten um das Volksbegehren und die Gefahr eines möglichen Volksentscheides. Dennoch haben sie ihre Kinder angemeldet und nach den Sommerferien an den Schulen belassen – unter Zusicherung des Vertrauensschutzes. Die Eltern vertrauen auf die Zusagen aller Beteiligten im Vorfeld des Volksentscheids, dass die „Starterschulen“ unabhängig vom Ausgang des Volksentscheids nicht in Frage stehen. Herr Scheuerl hat sich sogar ausdrücklich für die freiwillige Erprobung des Primarschulsystems ausgesprochen – an den Standorten, wo sich Eltern gemeinsam mit der Schule dieses wünschen.

Nun will Herr Scheuerl diese Eltern – die lediglich von ihrem Elternwahlrecht Gebrauch machen – bevormunden und „zwangsbeglücken“. Diese Art der Bevormundung zeigt deutlich, dass es Herrn Scheuerl nicht um die bestmögliche Schule und die Vielfalt im Bildungssystem geht, sondern um die in der Tat dogmatische Verteidigung des gegenwärtigen, selektiven Systems gegen jede Art von Veränderung.

„Da Gerichtsentscheidungen von Recht und Vernunft und nicht von Schlagworten und Demagogie bestimmt werden, sehen wir der angekündigten Verfassungsklage sehr gelassen entgegen. Die betroffenen Kinder und ihre Eltern haben staatliche Zusagen bekommen, die nun auch eingehalten werden müssen – das ist ein rechtlich geschützter Raum. Auch ein Eilverfahren hätte keinen Erfolg, wie uns von einem Verfassungsrechtler bestätigt wurde“, so Stefanie von Berg von der Elterninitiative PROSchulreform, die selber ein Kind in einer fünften Klasse einer „Starterschule“ hat.

Und weiter: „Es ist reines Taktieren auf dem Rücken der betroffenen Kinder. Zudem fragen wir uns: Wovor hat Herr Scheuerl eigentlich Angst? Wir vermuten, dass er Angst vor dem Erfolgsmodell des sechsjährigen gemeinsamen Lernens hat. Denn die Kinder, die jetzt länger auf ihren Schulen bleiben, werden evaluiert werden – und da wird sich zeigen, dass alle Aussagen hinsichtlich der positiven Auswirkungen des längeren gemeinsamen Lernens bestätigt werden.“

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