Parteien einig: Auch Schwule sollen gleich sein

Die Initiative der Hamburger SPD-Fraktion zur Änderung des Art. 3 GG wird jetzt auch von CDU/GAL und der Linken mitgetragen. Ein leicht veränderter interfraktioneller Antrag soll heute in der Bürgerschaft beschlossen werden und den Senat auffordern, eine entsprechende Initgiative zur Änderung des Art. 3 Grundgesetz zu starten.

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat einen entscheidenden Erfolg und Etappensieg auf dem Weg hin zu einer Änderung des Grundgesetzes für eine Stärkung der Rechte von Lesben und Schwulen errungen. Nach langen Debatten und Diskussionen während der CSDWoche, die in Hamburg unter dem Motto „Flotter Dreier“ liefen, näherten sich die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Parteien langsam dem SPD-Standpunkt an, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für eine entsprechende Initiative aus Hamburg gekommen sei.

Einem entsprechenden SPD-Bürgerschaftsantrag haben sich inzwischen dieFraktionen von CDU/GAL sowie die Linke angeschlossen.

Die SPD-Fraktion hatte am 13. Juli 2009 den Antrag „Hamburger Initiative für ein Verbot der Diskriminierung aufgrund sexueller Identität ins Grundgesetz!“ (Drucksache 19/3546) eingereicht und in der CSD-Woche zu einer Veranstaltung unter dem Motto „Lesben und Schwule auf dem Weg ins Grundgesetz“ eingeladen. Im Kaisersaal des Hamburger Rathauses diskutierten u.a. Axel Hochrein, LSVD, und Roland Rotermund von hamburg pride e.V. Für die Hamburger SPD-Fraktion saß Gabi Dobusch, Sprecherin für Gleichstellung und Lesben und Schwule auf dem Podium.

Dobusch erklärte: „Hamburg war schon unter Rot-Grün mit der Einführung der „Hamburger Ehe“ wegweisend bei der Stärkung der Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Von unserer Stadt sollte auch ein Signal für die längst überfällige Änderung des Grundgesetzes zur Stärkung der Rechte von Lesben und Schwulen ausgehen.“

Konkret soll der Absatz 3 des Artikels 3 um das Merkmal der „sexuellen Identität“ ergänzt werden. Dafür ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig, die über eine Hamburger Bundesratsinitiative erreicht werden kann.

Gabi Dobusch: „Ich freue mich riesig, dass nun sogar die CDU dieses wichtige Anliegen unterstützt. Jetzt ist es Zeit zu handeln.“ Ein erster Vorstoß der SPD, eine Zweidrittelmehrheit zu einer entsprechenden Grundgesetzänderung zu erreichen, war 1992 noch an der CDU gescheitert. „Ich bleibe nach diesem ersten Erfolg in Hamburg, an den anfangs kaum jemand geglaubt hat, auch in Hinblick auf unsere derzeitigen Chancen auf Bundesebene optimistisch“, so Dobusch. „Jetzt müssen wir nur noch weitere Bundesländer auf unsere Seite ziehen.“

Der Artikel 3 in seiner heutigen Form hat die Diskriminierung von Homosexuellen in der jungen Bundesrepublik nicht verhindern können. „Erst eine Grundgesetzänderung wie nun von uns vorgeschlagen würde klar unterstreichen, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität nicht mit dem Selbstverständnis unseres Staates zu vereinbaren ist“, sagte Dobusch. Dies sei gerade in einer vielfältigen Gesellschaft dringend geboten.

Grundgesetz

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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