Müller: Überwachung braucht Kontrolle

Im vergangenen Jahr hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Prof. Caspar, festgestellt, dass die Videoüberwachung in den Hamburger Behörden keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat. Der Senat hatte daraufhin angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bürgerschaft vorzulegen. Dieser wurde gestern vom Senat beschlossen und wird in Kürze der Bürgerschaft zugeleitet.

Farid Müller, rechtspolitischer Sprecher der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärte dazu: „Die GAL-Fraktion begrüßt, dass der Senat die Videoüberwachung in Behörden nun auf eine gesetzliche Grundlage stellt. Die kurze Zeit der Bildarchivierung von einer Woche sowie die strengen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung halte ich ausdrücklich für richtig. Sobald der Gesetzentwurf der Bürgerschaft vorliegt, werden wir ihn ausführlich beraten.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.