Mord an Morsal O.: Behörde reagiert

Als Konsequenz aus dem Mord an der deutsch-afghanischen Schülerin Morsal O. (16) im Mai dieses Jahres hat die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung heute das Abmeldeverfahren für Schulpflichtige geändert – vier Wochen nach dem Mord, wenige Stunden vor der Bürgerschaftssitzung. Schulsenatorin Christa Goetsch hatte allerdings schon direkt nach der Tat erklärt, die Papierlage sei „sehr gut“, alle Dienstanweisungen auch. Wohl etwas voreilig.

In einer Dienstanweisung an alle Schulen bezieht sich das jetzt geänderte Verfahren auf alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die nach der Abmeldung keine Schule im Geltungsbereich des Hamburgischen Schulgesetzes besuchen sollen. Danach müssen unter anderem beide Sorgeberechtigten eine schriftliche Abmeldung unterschreiben. Bisher genügte ein Anruf in der Schule.

Besteht der Verdacht auf Gefährdung, Zwangsheirat oder häusliche Gewalt, wird der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) eingeschaltet. Wird das Kind bereits vom ASD betreut, wird das Jugendamt informiert. Zwei Monate nach der Abmeldung überprüft die Schule, ob tatsächlich eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgte. Die umfassende Dienstanweisung soll sicherstellen, dass die Abmeldung glaubhaft ist und eine mögliche Gefährdung des Kindes erkannt wird.

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