Lärmschutzgesetz: Ob’s den Kitas hilft?

„Hamburg stärkt Kitas gegen Lärmklagen“, befindet die GAL und bezieht sich dabei auf den Entwurf für ein Lärmschutzgesetz, dass der Senat beschlossen hat. Tatsächlich waren in der Vergangenheit aber nicht Lärmschutz-Regelungen der Grund, um Kitas zu verhindern, sondern das Baurecht: In sogenannten „reinen Wohngebieten“ sind Kitas auch dann nicht erlaubt, wenn sie ausschließlich von taubstummen Kindern besucht werden. Entsprechend enttäuscht ist die jugendpolitische Sprecherin der SPD, Carola Veit.

Das meint die GAL:

Der Senat hat heute den Entwurf für ein neues Lärmschutzgesetz beschlossen und diesen an die Bürgerschaft zur Abstimmung gegeben. Das Gesetz schafft klare Regelungen für den Umgang mit Nachbarschaftslärm. Es sieht außerdem eine Privilegierung von Kinderlärm vor und stellt fest, dass dieser selbstverständlich zum Betrieb von Kindertagesstätten dazugehört.

Geräusche aus Kindertageseinrichtungen waren in Hamburg wiederholt Auslöser für Nachbarschaftskonflikte. Dabei hatten Gerichte die Zulassung von Kitas aus Lärmschutzgründen mehrfach in Frage gestellt. Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf geht Hamburg voran und will als erstes Bundesland eine Besserstellung von Kinderlärm konkret im Gesetz verankern. Damit werden Genehmigung und Bau neuer Kitas erleichtert. Mit der Vorlage eines Hamburgischen Lärmschutzgesetzes wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Christiane Blömeke, die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, sagt zu dem Gesetzesentwurf: „Mit den heutigen Beschlüssen sorgt der Senat für mehr Sicherheit bei der Planung und den Betrieb von Kitas. Es ist gut, dass die Kitas bei Lärmstreitigkeiten vor Gericht künftig in einer deutlich stärkeren Position sein werden. Ich freue mich, dass Hamburg bei diesem Thema nun vorangeht und als erstes Bundesland konkret festschreibt, dass der Lärm spielener Kinder anders zu bewerten ist als dröhnende Presslufthämmer oder knatternde Motorräder.“

Jenny Weggen, die umwelt- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, kommentiert das geplante Gesetz wie folgt: „Mit dem Gesetz steuert Hamburg jetzt bei der Lärmgesetzgebung nach. Insbesondere Kinder- sowie verhaltensbezogener Lärm werden bisher nicht über die Bundesverordnungen geregelt. Wir schaffen damit Sicherheit und Überblick im Lärmgesetzdschungel. Das kommt allen Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Ob im Stadtpark oder vor der Haustür – verhaltensbezogener Lärm wie laute Handymusik und nächtlicher Baulärm ist künftig untersagt. Mit dem Lärmpegel können auch der Stresslevel und die Gesundheitsgefährdung sinken. Das Gesetz bringt daher ein großes Mehr an Lebensqualität für Hamburg.“

Die Kita-Expertin der SPD-Fraktion, Carola Veit, ist hingegen enttäuscht: „Der Senat bleibt leider hinter seinen Handlungsmöglichekeiten zurück“, urteilt die Abgeordnete. „Das Lärmschutzgesetz wird den Kitas nicht helfen“, befürchtet sie.

Im Hinblick auf eine praktische Umsetzung sei nicht nachvollziehbar, dass und wie die durch Kinder erzeugten Geräusche im Hinblick auf die Erheblichkeit von Belästigungen und Nachteilen einer Beurteilung unterzogen werden sollen. Außerdem sei völlig ungeklärt, nach welcher Beurteilungsgrundlage dies zu geschehen habe – die TA-Lärm sowie auch die darin enthaltenen Richtwerte erscheinen jedenfalls gänzlich ungeeignet.

Hinzu komme, dass lediglich eine Regelung für die Kitas geschaffen worden sei – andere Kinder- und Jugendeinrichtungen blieben komplett außer Acht. „Dabei betreffen ein guter Teil der Streitigkeiten andere Einrichtungen als Kitas“, so Veit.

Enttäuschend sei, dass der Senat sich nach wie vor einer vernünftigen Bedarfsplanung für Kitas verweigere. „Mit einer frühzeitigen Standort-Planung, bei der Behörde, Bezirke und Träger an einen Tisch gehören, könnten viele Konflikte vermieden werden“, betont Veit. Stattdessen lasse der Senat die Kita-Betreiber allein – auch im Austragen eventueller Konflikte.

Ein Gedanke zu „Lärmschutzgesetz: Ob’s den Kitas hilft?“

  1. Wo wir gerade bei Lärmschutz sind und bei der Sonderbehandlung bestimmter Lärmquellen: Wäre es da nicht auch angebracht, die im Zusammenhang mit dem Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn bekannt gewordene unsägliche Besserstellung der Bahn als Lärmemittent endlich zu korrigieren, d.h. abszuschaffen?

    Leider konnte ich den Entwurf in der Parlamentsdatenbank noch nicht finden. Bis zur Befassung der Bürgerschaft Ende August dürfte die Zeit aber noch reichen, um diesen Punkt einzuarbeiten.

    Und was die Kläger gegen Kinderlärm anbetrifft: Kann man die eigentlich nicht zu Sozialarbeit verdonnern? Wegen Mißbrauch unseres Rechtssystems z.B.? Offensichtlich gab es ja in deren Erziehung einige Defizite.

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