Lärmschutzgesetz: Neuer Versuch

Nach ausführlichen Beratungen in den Fachausschüssen (bei denen Senat und Regierungskoalition sich gegenseitig die wirksamkeit des Gesetzes versicherten) will die Bürgerschaft heute über eine neue Variante zum Hamburgischen Lärmschutzgesetz beschließen. Bisher waren die versuche des Senats, hier Klarheit zu schaffen, stets durch das Baurecht ausgehebelt worden.

Dieses Mal soll alles besser sein. „Das Gesetz schafft klare Regelungen für den Umgang mit Nachbarschaftslärm. Es stellt klar, dass durch Spielen hervorgerufene Geräusche in Kitas hinzunehmen und mit anderen Nutzungen – insbesondere in Wohngebieten – grundsätzlich verträglich sind“, meint die GAL.

Zur heutigen Bürgerschaftssitzung erklärt Christiane Blömeke, die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Von der heutigen Sitzung geht ein klares Signal aus: Kitas sind in Hamburg auch in reinen Wohngebieten erwünscht. Mit dem Lärmschutzgesetz stärkt Schwarz-Grün die Position von Kitas bei Lärmstreitigkeiten vor Gericht. Aber auch planungsrechtlich wird die Zulassung neuer Kindertageseinrichtungen erleichtert. Die Rahmenbedingungen für eine wohnortnahe Versorgung mit Kita-Plätzen werden deutlich verbessert.“

Jenny Weggen, die umwelt- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, ergänzt: „Mit dem neuen Lärmschutzgesetz bekommt Hamburg auch klare Regeln zum arbeits- und verhaltensbezogenem Lärm, zu denen sich die Bundesgesetzgebung nicht äußert. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass Baustellen nicht mehr zum frühmorgendlichen Wecker werden. Laute Arbeitseinsätze vor sieben Uhr morgens sind künftig verboten. Das ist ein großer Gewinn für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Hamburgerinnen und Hamburger.“

Die GAL: „Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird eine Hamburgische Regelung zum Lärmschutz geschaffen, die sowohl den verhaltensbezogenen Lärm in Nachbarschaften als auch Geräusche aus Kindertageseinrichtungen erfasst. Es knüpft an die Hamburger Lärmschutzverordnung an, die bis 2001 galt und dann außer Kraft trat. Das neue Gesetz regelt den Umgang mit Geräuschen aus dem täglichen Leben. So darf Baustellen- und anderer Arbeitslärm künftig nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr verursacht werden. Die Geräusche von Tieren, Tonwiedergabe- und Musikinstrumenten dürfen unbeteiligte Personen nicht beeinträchtigen. Zudem formuliert das Gesetz eine Grundregel, derzufolge sich jeder so zu verhalten hat, dass erhebliche Lärmbelästigungen vermieden werden. Für Kindertageseinrichtungen stellt das Gesetz klar, dass durch Spielen hervorgerufene Geräusche in Kindertageseinrichtungen hinzunehmen und mit anderen Nutzungen, insbesondere in Wohngebieten, grundsätzlich verträglich sind. Zum anderen soll mit dem Gesetz die Ansiedlung von Kitas in reinen Wohngebieten erleichtert werden. Hintergrund ist, dass Geräusche aus Kindertageseinrichtungen in Hamburg wiederholt Auslöser für Nachbarschaftskonflikte waren. Dabei hatten Gerichte die Zulassung von Kitas aus Lärmschutzgründen mehrfach in Frage gestellt. Mit der Vorlage des Hamburgischen Lärmschutzgesetzes wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.“

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