Kuschs Verein bald nicht mehr gemeinnützig?

Nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Roger Kusch hat nun auch das Hamburger Finanzamt eine Überprüfung des umstrittenen Sterbehilfevereins des ehemaligen Hamburger Justizsenators eingeleitet, berichtet das ARD-Politikmagazin „Panorama“ heute um 21.45 Uhr. Die Behörde untersuche, ob der Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“ weiterhin als gemeinnützig gelten darf.

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und soll laut Satzung lediglich über das Thema Sterbehilfe informieren. Daneben betreibt Kusch eine private Suizidbegleitung, für die er Geld verlangt. Jetzt wird unter anderem geprüft, ob die gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen dem gemeinnützigen Verein und dem privaten Geschäft des Roger Kusch eingehalten wird. Kusch betreibt zwei Internetseiten: eine für seinen Verein, eine andere, auf der er als Privatmann seine kostenpflichtige Dienstleistung als Sterbehelfer anbietet. Beide Internetseiten sind miteinander verlinkt.

Der Verein „Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.“ wurde am 3. September 2007 gegründet. Am 28. Juni 2008 half Kusch zum ersten Mal bei einem Selbstmord, damals noch ohne Honorar, wie er auf einer Pressekonferenz erklärte. Direkt nach der öffentlichkeitswirksamen Aktion erhöhte er den Aufnahmebeitrag zu seinem Sterbehilfeverein drastisch auf 500 Euro. Mittlerweile hat der Verein rund 100 Mitglieder. Kusch hatte in den vergangenen Monaten eine öffentliche Debatte über aktive Sterbehilfe entfacht, weil er fünf Menschen bei der Selbsttötung begleitet hatte.

Seit November ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Kusch wegen des Anfangsverdachts, dass er die tödlichen, verschreibungspflichtigen Medikamente beschafft und an die Sterbewilligen weitergegeben habe. Das wäre ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Roger Kusch selber bestreitet, dass es einen Zusammenhang zwischen seinem Sterbehilfeverein und seinen persönlichen Sterbehilfeaktivitäten gibt. Der Verein kümmere sich um Öffentlichkeitsarbeit.

Das zuständige Finanzamt Hamburg-Nord konnte die Ermittlungen auf „Panorama“-Anfrage weder bestätigen noch dementieren. Finanzbeamte dürfen aus steuerrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Auskunft geben.

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