Kusch: „Egoistisch“ und „schwer zu ertragen“

Wenn es um Beusts Ex-Justizsenator Roger Kusch geht, finden sogar Rot und Grün mal wieder zu gemeinsamen Wertungen. „Schwer zu ertragen“, sagt Jana Schiedek (SPD). Und Linda Heitmann, gesundheitspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion: „Der ehemalige Justizsenator stellt sich damit wissend über Recht und Gesetz, um seinen Egoismus zu befriedigen. Dieses Verhalten ist schlicht und einfach unerträglich und nicht zu tolerieren.“

Die SPD-Rechtsexpertin Jana Schiedek hat die Sterbehilfe-Pressekonferenz des Ex-Justizsenators Roger Kusch als „schwer erträglich“ bezeichnet. „Herrn Kusch geht es nicht um das Leid todkranker Menschen. Es geht ihm um die Befriedigung seiner Eitelkeit“, sagte Schiedek. Zuvor hatte Kusch im Rahmen einer Pressekonferenz über seine „Begleitung“ einer 79jährigen Selbstmörderin in Würzburg berichtet.

„Kusch spielt sich auf Kosten von Menschen auf, die sich vor der Schlussphase ihres Lebens fürchten. Wir brauchen aber keinen promovierten Todesengel, sondern Verbesserungen für Menschen in hohem Alter oder mit schwersten Krankheiten“, sagte Schiedek. Sie nannte Verbesserungen in den Pflegeeinrichtungen, in der Palliativ- und insbesondere der Schmerzmedizin und mehr Unterstützung für die Hospizbewegung.

Linda Heitmann: „Das Thema der Sterbehilfe und Sterbebegleitung von unheilbar kranken Menschen ist wichtig und bedarf einer sensiblen Debatte, wie auch die aktuelle bundesweite Diskussion um Patientenverfügungen vor Augen führt. Wenn Herr Kusch Unterstützung beim Suizid leistet, ist das allerdings nichts anderes als Hilfe oder gar Anstiftung zum Selbstmord.“

Jana Schiedek sagte, Kusch habe in seiner Pressekonferenz widersprüchlich argumentiert. So habe er sogar eingeräumt, dass seine „Begleitung“ der sterbewilligen Senioren nicht notwendig gewesen sei, da diese die Selbsttötung ohne Hilfe von außen vornehmen konnte. Kusch habe einerseits erklärt, er trete für ein „Selbstbestimmungsrecht des Menschen bis zum Tod“ ein, und dieses Selbstbestimmungsrecht habe die Seniorin in Würzburg wahrgenommen. Andererseits würde Kusch nach eigenen Worten einen jungen Menschen „natürlich nicht“ in den Freitod begleiten – selbst wenn dies sein fester und begründeter Wille sei. „Maßstab für den von ihm angebotenen begleiteten Suizid ist also allein das persönliche ethische Empfinden von Kusch. Dieser Mann maßt sich eine Verantwortung an, der er schon charakterlich nicht gerecht werden kann“, sagte Schiedek.

In § 2 Absatz 1 des vom damaligen Justizsenator Kusch vorgeschlagenen Hamburgischen Sterbehilfegesetzes werden sterbewillige Personen – die laut § 1 Sterbehilfe erhalten sollen – als Personen definiert, die unter anderem „unter einer unheilbar schweren körperlichen Erkrankung leiden und sterben wollen, weil sie ihre Leiden nicht länger ertragen und keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, die Leiden zu beseitigen oder auf ein für sie erträgliches Maß zu lindern.“ – Diese Anforderungen hat die Würzburger Seniorin auch nach Kuschs Worten nicht erfüllt. Kusch führe die bisher von ihm vertretene Position ad absurdum.

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