Hamburgs Naturschutz strenger als Bundesgesetz

Jenny Weggen (GAL) ist sicher: „Das neue Hamburger Naturschutzgesetz ist strenger als das Bundesgesetz!“ Heute hat die Bürgerschaft es angenommen. Für die SPD erklärte Ingo Egloff, er sei froh, dass das Hafenprivileg gesichert worden sei.

Jenny Weggen, die umweltpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, sagte: „Unser Gesetz rückt den Naturschutz in den Mittelpunkt. Mit unseren Vorgaben wie dem Umbruchverbot von altem Dauergrünland, dem Schutz von Knicks und der Regelung für Uferrandstreifen gehen wir deutlich über die Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz hinaus. Bundesweit beispielgebend ist der Biotopverbund, den wir auf 15 Prozent der Landesfläche schaffen wollen, um die Durchlässigkeit für Pflanzen und Tiere zu gewährleisten. Wir nehmen damit auch die Landwirtschaft in die Pflicht, die so ihrer Verantwortung für den Naturschutz gerecht werden und ihren Beitrag leisten kann.“

Zum viel diskutierten und von den Naturschutzverbänden kritisch betrachtetem Hafenprivileg fügte Jenny Weggen hinzu. „Der Hafen ist mit diesem Gesetz nicht länger eine naturschutzfreie Zone. Bei gravierenden Eingriffen, wie etwa Gewässerzuschüttungen, muss nun Ausgleich geleistet werden. Ebenso ist der Bau von Hochwasserschutzanlagen demnächst ausgleichspflichtig – außer in Bereichen bereits bestehender Anlagen oder bereits versiegelter Flächen. So wird zukünftig auch im Hafen Naturschutz praktiziert. Diese Regelung ist ein Kompromiss zwischen Ökonomie und Ökologie, der beiden Seiten gerecht wird.“

Hintergrund: Im Koalitionsvertrag haben sich GAL und CDU darauf verständigt, Uferzonen besonders zu schützen und den Biotopverbund auszubauen. Beides gelingt mit dem Gesetzentwurf des neuen Hamburger Naturschutzgesetzes. In naturbelassenen Uferzonen können Pflanzen und Tiere gedeihen und sich zwischen verschiedenen Biotopen fortbewegen. Mit der Regelung, künftig einen 7,5 Meter breiten Uferstreifen frei zu halten, greift die Koalition Anregungen auf, die in der Expertenanhörung im Umweltausschuss geäußert worden waren. Ursprünglich war ein 10 Meter breiter geschützter Streifen vorgesehen, auf dem keine Düngung und keine Pestizide zulässig gewesen wären. Die nun gefundene Lösung sieht vor, dass auf dem 7,5 Meter breiten Schutzstreifen kein Acker- und Gartenbau mehr erlaubt ist. Diese Regelung ist aus Sicht der Koalition eindeutig und auch gut überprüfbar.

SPD: Hafenprivileg gesichert – Lage der Bauern bleibt unklar

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Ingo Egloff, hat in der Debatte über das Hamburger Naturschutzgesetz begrüßt, dass das Hafenprivileg beibehalten wird. „Wir Sozialdemokraten sind froh, dass es gelungen ist, die Koalition davon zu überzeugen, dass es dieses Hafenprivileg weiter geben muss. Ohne den Druck, den die SPD mit ihrem Gesetzentwurf ausgeübt hat, wäre es hier nicht so schnell zu einer Klarstellung gekommen“, sagte Egloff. Die Hafenwirtschaft wisse jetzt, mit welchen Belastungen sie rechnen muss und wo zusätzliche Belastungen – auch im Interesse der Arbeitsplätze – vermieden werden konnten.“

Egloff weiter: „Es ist gelungen – auch aufgrund der Nacharbeiten nach der Expertenanhörung – hier mehr Rechtssicherheit zu erreichen und einen Ausgleich von Ökonomie und Ökologie zu schaffen“. Kritik gab es von der SPD-Fraktion an Unklarheiten im Hinblick auf die Freihaltung von Uferstreifen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah hier einen Streifen von zehn Metern vor. Dies war insbesondere von den Vertretern der Landwirtschaft mit Blick auf den Anbau in den Vier – und Marschlanden kritisiert worden. Auch der jetzt im Gesetz stehende Streifen von 7,50 Metern sei nicht unumstritten, sagte Egloff.

Ole Torben Buschhüter, SPD-Abgeordneter im Umweltausschuss, sagte:“ Die letzte Sitzung hat gezeigt, dass die Umweltbehörde nicht in der Lage war, hier zu erklären, wie viele Betriebe letztendlich betroffen sind. Die Anhörung hatte doch gezeigt, dass es hier um wertvolle Anbauflächen in einer jahrhunderte alten Kulturlandschaft mit langer Tradition im Gemüse und Blumenanbau geht. Wer immer propagiert, dass möglichst Gemüse aus der Region gekauft werden soll, der muss bei der Einschränkung wertvoller Anbauflächen vorsichtig sein. Wir hätten zumindest Klarheit über die Zahl der Betriebe erwartet, die betroffen sind. Hier hat der Senat noch deutlich nachzuarbeiten.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.