Hamburger Beamtenrecht: Modern ist anders

Der heute vom Hamburger Senat beschlossene Gesetzesentwurf für ein neues Beamtenrecht für die Hansestadt stößt bei den Gewerkschaften auf Enttäuschung. Der Entwurf des Senats bleibe noch hinter dem Anspruch zurück, ein modernes Recht schaffen zu wollen, so DGB Nord-Chef Peter Deutschland. Für die GEW kritisierte deren Vorsitzender Bullan: „Zu kurz gesprungen!“ Die GEW kündigt einen „Aufstand der Alten“ an.

Im jetzt folgenden Beteiligungssverfahren müsse erreicht werden, dass das neue Hamburger Beamtengesetz tatsächlich das Prädikat „modern“ verdiene. Zwar wolle der Senat, so Deutschland, die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften bei Gesetzesvorhaben verstärkt einbeziehen. Doch fange die Zusammenarbeit „suboptimal“ an. So sei das in der Pressemeldung des Senats angekündigte neue Besoldungs- und Versorgungsrecht mit den Gewerkschaften noch nie beraten worden.

Deutschland kritisierte weiter, dass das alte Dienstrecht des Bundes, das durch die Föderalismusreform ab April 2009 entfalle, nun als Hamburger Landesrecht weitgehend seine Wiederauferstehung erlebe. Erneuert und entschlackt werde lediglich die Berufsordnung, die im Beamtengesetz als Laufbahnrecht normiert werde. Deutschland: „Auch dieser Entwurf ändert nichts daran, dass Beamte weiterhin gegenüber anderen Arbeitnehmern geringere Rechte haben und für eine Jobgarantie stillhalten sollen. Das widerspricht aber unserem Bild von einem modernen Beamtenrecht und ist in seinen Grundzügen noch immer beeinflusst vom obrigkeitsstaatlichen Denken der Vergangenheit.“

Die Rechte des Einzelnen müssten gestärkt, Beamte mit Rückgrat sollten nicht geschurigelt werden können, so Deutschland. Dazu gehöre auch, dass, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe vorlägen, aufrechte Beamte nicht gegen ihren Willen versetzt werden dürften. Deutschland: „Nur Beamte, die wissen, dass sie nicht gezwungen werden können, jemanden zu bevorzugen oder zu benachteiligen, haben die innere Freiheit, alle Bürgerinnen und Bürger wirklich gleich zu behandeln.“

Ebenso wie bei der Anhebung der Rentengrenze lehne der DGB auch bei den Beamtinnen und Beamten eine Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 ab und fordere dagegen die Wiedereinführung der Altersteilzeit. Deutschland: „Mit unserer Ablehnung stehen wir in der Mitte der Gesellschaft, deshalb ist auch die Anhebung bei den Beamten für uns inakzeptabel.“

Beamtenrechtsreform – Senat ist zu kurz gesprungen

Das heute im Senat beschlossene neue Beamtenrecht kommentiert der Vorsitzende der GEW Hamburg, Klaus Bullan:

„Der Senat ist bei der Beamtenrechtsreform zu kurz gesprungen“, lautet das erste Fazit des GEW Vorsitzenden Klaus Bullan. Insbesondere kritisiert die GEW die Bestimmungen zur gesetzlichen Altersgrenze und zu den Möglichkeiten, auf eigenen Antrag vorzeitig aus dem Dienst auszuscheiden. War im ersten
Entwurf des Gesetzes noch eine Antragsaltersgrenze von 60 Jahren vorgesehen, soll sie jetzt wieder bei 63 Jahren liegen. Und das mit erhöhten Abschlägen bei der Pension. Damit wird Beamtinnen und Beamten, die vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden wollen, dies aus finanziellen Gründen unmöglich gemacht – dies hätte eine Kürzung der Pension um rund ein Fünftel zur Folge.

„Das kann sich, auch bei Lehrerinnen und Lehrern, niemand leisten“, erklärt der GEW-Vorsitzende. „Das Hinausschieben der Altersgrenze ohne finanziellen Ausgleich bei vorzeitiger Pensionierung ist inakzeptabel.“ Die GEW fordert deshalb eine abschlagsfreie Pensionierung ab 60 Jahren. Darüber hinaus kritisiert die Bildungsgewerkschaft, dass der Senat die Chance verpasst hat, mit Altersteilteilzeit und Altersentlastung für Lehrkräfte die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen und älteren Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, gesund in den Ruhestand zu kommen.

„Hamburgs Regierung sollte sich nun warm anziehen“, warnt Bullan. „Der Zorn der älteren KollegInnen ist enorm. Wir rechnen mit dem Aufstand der Alten, flankiert von den Jungen, die auf Einstellung warten.“

Die GEW kündigte an, den Druck auf die Behördenleitung zu erhöhen und die Kampagne für die Altersteilzeit und Altersentlastung zu verstärken.

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