GAL und SPD: Wahlalter herabsetzen!

WAHLphotocase.jpegAn einem GAL-Antrag, das Wahlalter für die Bezirksversammlungen auf 16 herabzusetzen, schieden sich die Geister bei der heutigen Bürgerschaftssitzung: Während GAL und SPD im Verfassungsausschuss Möglichkeiten dafür ausloten wollten, verweigerte die CDU die Diskussion und lehnte den Antrag kategorisch ab.

Die SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Carola Veit hat die CDU aufgefordert, sich der Diskussion um eine Herabsetzung des Wahlalters nicht länger zu verschließen. „Ihre Verweigerungshaltung ist typisch für die Arroganz, mit der Sie Ihre absolute Mehrheit ausleben“, sagte Veit am Mittwoch in der Bürgerschaftsdebatte um die Beteiligung von Jugendlichen an der Politik.

Es sei eine Diskussion entstanden, die geführt und nicht abgewürgt werden müsse.

Vertreter von „Jugend im Parlament“ hätten bei der Diskussion über das Wahlalter durchaus Bedenken gegenüber einer Alterssenkung geäußert und als Ausweg eine Wahlmündigkeitsprüfung vorgeschlagen. „Aber die jungen Leute waren auch der Meinung, dass auch ein erheblicher Teil der volljährigen Wähler so desinformiert ist, dass er bei einer entsprechenden Prüfung durchfallen würde. Es besteht also Grund, über dieses Thema zu diskutieren.“

Veit brachte in der Bürgerschaftsdebatte die Idee eines Familienwahlrechts ins Gespräch. Abhängigkeit und Betroffenheit durch Belange, die insbesondere auf Ebene der Bezirke diskutiert werden, seien für Einzelpersonen und Familien unterschiedlich. „Wer nicht nur für sich, sondern auch noch für zwei oder drei minderjährige Kinder Verantwortung trägt, sollte möglicherweise auch mehr Gewicht haben bei Entscheidungen über seine direkte Umgebung“, regte Veit an.

Die Einführung eines Familienwahlrechts in den Bezirken – bei dem die Eltern bis zum 16. Lebensjahr das Wahlrecht für ihre Kinder ausüben – halte sie zumindest für diskussionswürdig. Dass ein solches Familienwahlrecht ausgerechnet im konservativen Erzbistum Fulda praktiziert wird, sollte selbst der Hamburger CDU zu denken geben, regte Veit an.

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