Fluglärmschutzkommission empfiehlt Änderung der Verspätungsregelung

Die Fluglärmschutzkommission (FLSK) für den Flughafen Hamburg hat in ihrer 228. Sitzung am 01.12.2017 mehrheitlich eine Empfehlung zur Veränderung der geltenden Verspätungsregelung beschlossen. Wie der Kommissionsvorsitzende, Bezirksamtsleiter Harald Rösler, mitteilte, empfahl die Kommission nach ausführlicher Diskussion, die aktuelle Verspätungsregelung für den Hamburger Airport zu ändern. Die Änderung zielt darauf ab, zukünftig keine Verspätungsregelung für Starts nach 23:00 Uhr und für Landungen nach 23:30 Uhr zuzulassen.

Das Luftfahrthandbuch sollte dahingehend geändert werden, dass bei Landungen im planmäßigen Fluglinien- und regelmäßigen Pauschalreiseverkehr mit planmäßigen Ankunftszeiten vor 23:00 Uhr, bei nachweisbar unvermeidbaren Verspätungen Landungen bis 23:30 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zulässig sein können. Die Gründe für die einzelnen Verspätungen nach 23:00 Uhr und die Namen der jeweiligen Piloten sind der Fluglärmschutzbeauftragten spätestens am fünften auf die Verspätung folgenden Werktag schriftlich und glaubhaft darzulegen. Hintergrund der Kommissionsempfehlung war die seit geraumer Zeit besorgniserregende Zunahme verspäteter Starts und Landungen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen der Nachtruhe.

Die Fluglärmschutzkommission hat gemäß § 32 Luftverkehrsgesetz beratende Funktion und schlägt der für den Luftverkehr zuständigen Genehmigungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) und den für die Flugsicherheit zuständigen Stellen u.a. Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm vor. Ihr gehören u.a. Vertreter der Bezirke Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek sowie aus Norderstedt, Hasloh, Quickborn, den Kreisen Bad Segeberg, Pinneberg und Stormarn, der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm, Lufthansa, TUIfly, der Flugsicherung, der Handelskammer, die Fluglärmschutzbeauftragte sowie Vertreter aus Hamburger und Schleswig-Holsteiner Fachbehörden bzw. Ministerien an.

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