DGB zur Debatte um EU-Konzessionsrichtlinie

Zur heutigen Debatte und morgigen Abstimmung im EU-Parlament über die EU-Richtlinien zu Vergabe- und Dienstleistungskonzessionen fällt das Urteil des DGB-Vorstandsmitglieds Claus Matecki gemischt aus.

Zu der EU-Dienstleistungskonzessionsrichtline sagte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die Wasserversorgung von der stärkeren Liberalisierung verschont bleiben – nicht zuletzt wegen des unermüdlichen Einsatzes der Europäischen Bürgerinitiative ,Wasser ist ein Menschenrecht‘.

Die Gewerkschaften haben sich von Anfang an für die komplette Ablehnung der Konzessionsrichtlinie ausgesprochen, weil damit auch so sensible Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die Wasserversorgung unter die strengen Wettbewerbsregeln des europäischen Vergabegesetzes gefallen wären und privaten Gewinninteressen Tür und Tor geöffnet hätten.

Die ursprünglich vorgesehene Regelung für die Vergabe von Konzessionen hätte unter Umständen Nachteile für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, eine nachlassende Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge, höhere Preise für die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Beschneidung des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen mit sich bringen können.

Dieser Erfolg darf aber nicht wieder durch die Hintertür kassiert werden, indem die Wasserversorgung weiterhin Verhandlungsgegenstand des transatlantischen Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA bleibt.“

Zur EU-Vergaberichtlinie sagte Claus Matecki:

„Um Lohndumpingprozesse und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, muss ein modernes europäisches Vergaberecht eine verpflichtende soziale Auftragsvergabe inklusive der verbindlichen Geltung vor Ort repräsentativer Tarifverträge regeln. Dies sehen wir in der neuen Vergaberichtlinie nicht gewährleistet. So dürfen zum Beispiel nationale, repräsentative Tarifverträge nur dann angewendet werden, wenn sie mit europäischem Recht in Einklang zu bringen sind: eine klare Einschränkung.

Der DGB fordert schon seit langem: Es muss der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort´ gelten. Hier ist die Bundesregierung besonders in der Pflicht, denn Deutschland hat eine entsprechende, seit 1949 bestehende ILO-Konvention noch immer nicht ratifiziert. Nur so kann die öffentliche Auftragsvergabe dazu genutzt werden, bestehende Ungleichheit abzubauen, ökologische Anreize zu setzen und Eckpfeiler für zukunftsfähiges Wirtschaften in Europa zu setzen.“

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