DGB: Verschlechterungen für 210.000 Beamte?

Die fünf Landesregierungen im Norden wollen im Zuge der Föderalismusreform die Landesbeamtengesetze in den jeweiligen Ländern einander angleichen. Die Gewerkschaften befürchten Nachteile für 210.000 Beschäftigte.

Bei einer norddeutschen Beamtenkonferenz am 27. August im Hamburger Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof, an der unter anderen neben 100 ehren- und hauptamtlichen Gewerkschaftern die DGB-Chefs aus dem Norden, der niedersächsische Finanzminister Uwe Schünemann, Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionsvorsitzender im Kieler Landtag, Wolfgang Kubicki, und Finanzstaatssekretär Jost Mediger aus Mecklenburg-Vorpommern teilnahmen, sagte der Vorsitzende des DGB Nord, Peter Deutschland, es bestehe eine reale Möglichkeit, dass die Beamtinnen und Beamten künftig Nachteile in Kauf nehmen müssten.

Als Bespiel nannte er die Möglichkeit, dass sich nach den Vorstellungen der Länder Beamtinnen und Beamte nicht gegen ungerechtfertigte Versetzungen wehren dürfen. Deutschland: „Die Landesbeamtinnen und -beamten würden dadurch zu einer freien Verfügungsmasse, ein Widerspruchsrecht gegen Versetzungen ist von den Landesregierungen nicht vorgesehen. Dahinter steckt ein obrigkeitsstaatliches Verständnis vom Berufsbeamtentum.“

Deutschland kritisierte auch die unzureichende Beteiligung der Gewerkschaften. Bislang gebe es kein einheitliches Verfahren, das ihre Beteiligung in beamtenrechtlichen Fragen überall in den norddeutschen Ländern sicherstelle. Nicht in allen Landesregierungen habe sich in dem gleichen Maße ein Verständnis durchgesetzt, das auf Verhandeln statt Verordnen setze und die Gewerkschaften als unverzichtbaren Partner ansehe, wenn es um die Interessen der Beamtinnen und Beamten gehe. Deutschland: „Die Föderalismusreform bietet die einzigartige Chance, hier zu einer modernen Regelung zu kommen, die die Rolle der Gewerkschaften berücksichtigt.“

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