Blutproben: Senat soll Streit beilegen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die schwarz-grüne Koalition zu einer Beilegung ihres Streits über die Praxis bei Blutentnahmen etwa bei alkoholisierten Autofahrern in Hamburg aufgefordert. Zuvor hatte Hamburgs höchste Richterin, die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Ursula Andreß, vor einer „Trivialisierung des Richtervorbehalts bei den Blutentnahmen“ gewarnt.

„Ein Richtervorbehalt, der nicht an 24 Stunden und 365 Tagen umgesetzt werden kann und sich meist auf einen formellen Beschluss reduziert, entwertet sich. Deshalb kann der Richtervorbehalt hier zurückgenommen werden. Ein nachträglicher Rechtsschutz muss ausreichen“, sagten die beiden Innen- und Rechtsexperten Andreas Dressel und Jana Schiedek. Innen- und Justizsenator sollten sich auf eine Änderung der Strafprozessordnung verständigen. Diese sollten sie in den Ministerkonferenzen und im Bundesrat auf den Weg bringen. SPD-Anfragen hatte vor einigen Wochen einen dramatischen Rückgang der Blutprobenentnahmen ergeben.

Die Forderung der SPD-Bürgerschaftsfraktion werde von prominenten Juristen in Deutschland geteilt, betonte Dressel. So sollten Blutproben von alkoholisierten Autofahrern nach Ansicht etwa des Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, ohne Zustimmung eines Richters möglich sein. Nach dem geltenden Gesetz sei die Blutentnahme kaum praktikabel.

Auch der frühere Generalbundesanwalt und amtierende Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Kay Nehm, sieht Medienberichten Klärungsbedarf: „Als Spielwiese für Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte ist das Thema nicht geeignet. Wir brauchen eine Lösung, die dem Rechtsbewusstsein der Bevölkerung entspricht und die Verkehrsmoral stärkt“, zitierte Schiedek den Experten. „Als Spielwiese für schwarz-grüne Streithähne taugt das Thema ebenso wenig. Wir brauchen Klarheit. Schwarz-Grün ist in der Pflicht.“

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