Blackwater auf deutschen Flughäfen?

Angehörige privater Sicherheitsfirmen, die auf deutschen Flughäfen Passagiere kontrollieren, um mögliche Terroristen herauszufiltern, sind eine Art private Anti-Terrortruppe und nicht in den Polizeibetrieb integriert, meinen die Bundespolizei und das Arbeitsgericht. Blackwater auf deutschen Flughäfen? Morgen beschäftigt diese Frage das Landesarbeitsgericht.

Morgen um 9.15 Uhr verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamburg über die Berufung im Rechtsstreit über verdeckte Leiharbeit in der Fluggastkontrolle. Über 200 Mitarbeiter begehren die Einstellung in den Kontrolldienst der Bundespolizei, wo sie ca. 500 Euro pro Monat mehr verdienen würden. Insgesamt sind über 600 Mitarbeiter in Hamburg und ca. 7.000 bundesweit betroffen.

Das Arbeitsgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, das private Sicherheitsunternehmen erbringe die Kontrollen in eigener Verantwortung, so dass der Kläger nur dort beschäftigt sei. In der Berufung wendet der Klägervertreter, der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Holger Thieß, ein, dass die Kontrollen der Abwehr terroristischer Angriffe im Luftverkehr dienen. Dafür aber sei ausschließlich die Bundespolizei verantwortlich.

Die Überantwortung auf Private, von der das Arbeitsgericht ausgegangen ist, sei damit rechtlich ausgeschlossen. Jeder Mitarbeiter, der diese Kontrollen ausübe, müsse zwangsläufig in den Polizeibetrieb integriert sein und dürfe damit auch die gleiche Bezahlung wie die Polizeikollegen verlangen.

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