Auch Schwangere kommen ins Lager

Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage (19/7167) von Mehmet Yildiz (LINKE) geht hervor, dass bis Ende Juli 2010 auch schwangere Flüchtlinge aus Hamburg bei der Verteilung in der Wohnaußenstelle Nostorf/Horst untergebracht wurden. Ab dem 29. Juli sollten Schwangere nicht mehr zugewiesen werden. Doch bei einem Besuch von Flüchtlingsorganisationen und Mitgliedern der Bürgerschaft und des Landesparlaments Mecklenburg-Vorpommerns am 22. September konnte festgestellt werden, dass dort weiterhin Schwangere untergebracht sind.

Eine Frau aus Syrien, die im Mai im Lager ein Kind zur Welt gebracht hat, befindet sich weiterhin in Horst. Zuvor kam es in der dortigen Unterkunft zu einer Totgeburt einer Flüchtlingsfrau aus Ghana, die im April 2010 dort hin „verteilt“ wurde.

„Es ist mir unverständlich, warum die schwangere Frau aus Ghana nach Horst zugewiesen wurde. Schließlich wurde doch im Hamburger Koalitionsvertrag vom 2008 vereinbart, neu eingereiste Flüchtlinge
in Zukunft in Hamburg unterzubringen. Familien mit Kindern sollten doch grundsätzlich in Hamburg in familiengerechtem Standard untergebracht werden. Wäre diese Vereinbarung eingehalten, käme es
möglicherweise nicht zu dieser Totgeburt“, kritisiert Mehmet Yildiz, der migrationspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke.

Schwangere Frauen müssen ab der 26. Woche per Mutterpass ausweisen, dass sie schwanger sind, wenn sie nicht in die Wohnaußenstelle Nostorf/Horst oder in andere Bundesländer zugewiesen werden wollen.

„Es ist unangemessen, von neu eingereisten Flüchtlingen zu verlangen, dass sie ihre Schwangerschaft per Mutterpass ‚belegen‘. Die Schwangerschaft ab der 26. Woche ist auch ohne ärztliche Untersuchung und Mutterpass sichtbar. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, dass eine Frau, die zuvor einen Blasensprung hatte, von den dortigen Krankenschwestern ohne weitere Untersuchung weggeschickt wird. Die Krankenschwestern hätten die schwangere Frau nicht einfach fortschicken dürfen, sondern ihr klar machen müssen, dass sie sofort zur Entbindung in die Klinik muss. Wäre ein Facharzt vor Ort gewesen, hätte es zu diesem Vorfall nicht kommen müssen.“

Zurzeit läuft eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung.

Yildiz weiter: „Die Zusage der Hamburger Innenbehörde, Frauen ab der 26. Schwangerschaftswoche nicht mehr umzuverteilen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine nachhaltige Lösung ist aber der
Verzicht, sich im Hamburger Zuständigkeitsbereich befindende Flüchtlinge in Horst unterzubringen. Und es gilt, menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten in Hamburg zu schaffen. Jetzt kommt es aber erst einmal darauf an, dass diese Zusage auch in die Tat umgesetzt wird, wozu ich die Hamburger Innenbehörde auffordere.“

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