Wie hält’s der Senat mit dem Atomausstieg?

Die SPD-Fachsprecherin für Umwelt- und Energiepolitik, Monika Schaal, hat eine Kleine Anfrage an den Senat eingereicht, um Klarheit über das Engagement des Senats in der Atom-Diskussion zu erhalten (siehe am Ende des Beitrags).

„Wie wird sich Hamburg zum Energiekonzept der Bundesregierung im Bundesrat verhalten? Wird sich der Senat – wie von Umweltsenatorin Hajduk mit beschlossen und unterzeichnet – einer Klage beim Bundesverfassungsgericht anschließen, wenn die Änderung des Atomgesetzes ohne Beteiligung des Bundesrates umgesetzt werden wird? – Diese Fragen muss der Senat jetzt beantworten“, sagte Schaal.

Weiter will sie unter anderem wissen, was der Senat veranlasst hat, damit das Energiekonzept der Bundesregierung konsequent auf erneuerbare Energien ausgerichtet wird. Weiter will Schaal wissen, was der Senat veranlasst hat, damit die ältesten Siedewasserreaktor-Anlagen – wie etwa die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vor den Toren Hamburgs – von einer Laufzeitverlängerung ausgespart bleiben. Auch will die SPD-Abgeordnete wissen, ob es auf Ebene des Ersten Bürgermeisters oder einzelner Senatorinnen oder Senatoren und Staatsräte Gespräche mit Vertretern der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen im Bundestag gegeben hat.

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
19. Wahlperiode

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Monika Schaal (SPD) vom 06.09.10

Betr.: Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken – wie setzt der CDU-GAL Senat den Beschluss der Bürgerschaft um?

Mit der Drs. 19/7074 hat die Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und GAL beschlossen, den Senat zu ersuchen,

– darauf hinzuwirken, dass das Energiekonzept der Bundesregierung konsequent auf erneuerbare Energien als energieträger für die Energieversorgung der gesamten Bundesrepublik ausgereichtet wird. Hierbei ist nicht nur der Anteil der regenerativen Energien zu steigern, sondern in naher Zukunft vor allem für den konsequenten Netzausbau zu sorgen, der im Stande ist, die Menge an regenerativer Energie auf zu nehmen. Weiterhin ist vermehrt in die Erforschung und Marktreife von Speichertechnologie zu investieren.

– Für den Fall, dass auf Bundesebene – unabhängig von einer Befassung des Bundesrates – Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken beschlossen werden, sich dafür einzusetzen, dass die ältesten Siedewasserreaktor-Anlagen (Baureihe 69), dazu gehören die AKW Brunsbüttel und Krümmel, von dieser Regelung ausgespart bleiben. Es sei denn, die Reaktoren dieses Typs erhalten aus Sicherheitsgründen sowieso keine Genehmigung zum weiteren Betrieb.

Am 05.09.10 hat die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministern für Umwelt und Reaktorsicherheit, Finanzen und Wirtschaft sowie die Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU und FDP sowie weitere Personen Eckpunkte für ein Energiekonzept erarbeitet. Dem Vernehmen nach werden die Laufzeiten um 14 Jahre und bei älteren Reaktoren um acht Jahre verlängert.

Nichts zu hören und zu lesen ist von einer Abschaltung der ältesten Siedewasseranlagen der Baureihe 69. Endlagerfragen für Atommüll wurden offenbar ebenso ausgeklammert wie der Netzausbau.

Die Senatorin für Umwelt und Stadtentwicklung hat am 27.8.10 das „10 Punkte Papier zum Energiekonzept“ zusammen mit acht weiteren atomkritischen UmweltministerInnen unterzeichnet.

Darin wird festgestellt, dass Länder das Bundesverfassungsgericht anrufen, sofern das Atomgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden sollte.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Was haben der Senat, namentlich der Bürgermeister, einzelne Senatoren und Senatorinnen, Staatsräte veranlasst, damit

– das Energiekonzept der Bundesregierung konsequent auf erneuerbare Energien als Energieträger für die Energieversorgung der gesamten Bundesrepublik ausgerichtet wird und
– die ältesten Siedewasserreaktor-Anlagen wie die AKW Brunsbüttel und Krümmel, von einer Laufzeitverlängerung ausgespart bleiben?

2. Welche Gespräche mit welchen Regierungs- oder Fraktionsmitgliedern in Berlin haben der Bürgermeister, einzelne Senatorinnen oder Senatoren und Staatsräte dazu wann mit welchem Ergebnis geführt?

3. Welche Gespräche, Vorlagen oder Initiativen sind geplant oder eingeleitet, um den Beschluss der Bürgerschaft bis zur Vorlage des Energiekonzepts der Bundesregierung Ende September umzusetzen?

4. Welche Maßnahmen plant der Senat darüber hinaus, um den Beschluss aus Drs. 19/7074 umzusetzen?

5. In welchem Verhältnis steht welches Energiekonzept des Senats zu dem der Bundesregierung?

6. Wie wird sich Hamburg zum Energiekonzept der Bundesregierung im Bundesrat verhalten?

7. Wird der Hamburger Senat – wie von der Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt mit beschlossen und unterzeichnet – sich einer Klage beim Bundesverfassungsgericht anschließen, wenn die Änderung des Atomgesetzes ohne Beteiligung des Bundesrates umgesetzt werden wird?

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