Weiter gute Zeiten für Alkoholsünder?

Die SPD-Fraktion hat den schwarz-grünen Senat aufgefordert, in der morgigen Bundesratssitzung für eine Streichung des Richtervorbehalts bei Blutproben für Alkoholsünder vor allem im Straßenverkehr zu stimmen. „Es kann nicht sein, dass betrunkene Autofahrer ungeschoren davonkommen, weil die Strafverfolgungsbehörden vor unnötige und in der Praxis häufig unüberwindliche Hürden gestellt werden“, so Andreas Dressel, Innenexperte der SPD-Fraktion.

Dressel weiter: „Der strenge Richtervorbehalt ist vom Grundgesetz nicht gefordert. Wenn eine Blutprobe erst nach langen bürokratischen Schleifen genommen wird, besteht immer das Risiko, dass der Blutalkoholgehalt nicht mehr ordentlich nachgewiesen werden kann.“ Dressel verweist auf deutliche Rückgänge bei den Blutproben in Hamburg. Während im Jahr 2009 in Hamburg 5.362 Mal Blut zur Überprüfung des Alkoholgehaltes entnommen wurde, gab es bis Anfang Oktober 2010 gerade einmal 2.724 Blutproben – so die Senatsantwort auf eine SPD-Anfrage.

In der morgigen Bundesratssitzung steht ein Gesetzentwurf des Landes Niedersachsen auf der Tagesordnung, mit dem der Staatsanwaltschaft und der Polizei eine eigene Anordnungsbefugnis für die Entnahme von Blutproben eingeräumt werden soll. Die Initiative wird von den Polizeigewerkschaften und vom Richterbund ausdrücklich begrüßt. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe grundsätzlich dem Richter vorbehalten. Die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen dürfen die Maßnahme nur in Ausnahmefällen anordnen. Bei Blutentnahmen zum Nachweis von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten entspreche diese Regelung nicht den Erfordernissen effektiver Strafverfolgung, so der Entwurf. Die Strafverfolgung insbesondere von alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Fahrzeugführern erfordere eine möglichst umgehende Entscheidung über die Entnahme einer Blutprobe. Zeitliche Verzögerungen verminderten wegen des schnellen Abbaus der Alkohol- bzw. Wirkstoffkonzentration im Blut die Genauigkeit der Feststellung. Die derzeitige Rechtslage könne dazu führen, dass entsprechende Straftaten nicht zu sanktionieren seien, heißt es in der Bundesratsdrucksache. Dressel: „Hamburg hat schon der Strafschärfung für Gewalt gegen Polizisten nicht zugestimmt. Eine erneute Verweigerung aus Gründen der Koalitionsräson wäre ein weiterer Beleg, dass sich die Koalitionspartner in der Innen- und Rechtspolitik zunehmend gegenseitig blockieren.“

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